11.07.2011, 12:59 - Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz, Totes Ehepaar in Koblenz-Horchheim – Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe


Mit Hochdruck arbeitet die Koblenzer Polizei an der Aufklärung des Gewaltdeliktes, dem das in Koblenz-Horchheim wohnende Rentnerehepaar zum Opfer fiel. 
Die Eheleute waren am Samstagabend (09.07.2011) gegen 21.00 Uhr vom Sohn der Familie aufgefunden worden, der seine Eltern besuchen wollte. 

Nach dem Ergebnis der am gestrigen Sonntag, 10.07.2011, durchgeführten Obduktion sind der 75 Jahre alte Mann und seine 68 Jahre alte Ehefrau an den Folgen von Schnitt- und Stichverletzungen verstorben, die ihnen von einem bisher unbekannten Täter (oder auch Tätern) zugefügt wurden. 

Ebenfalls aufgrund der Obduktionsergebnisse und den Ermittlungserkenntnissen dürfte die Tat sich zwischen Donnerstagabend, 7.Juli 2011, und Freitagmorgen, 8.Juli 2011, ereignet haben. 

Unklar ist derzeit, wie der oder die Täter ins Haus gelangt sind. Einbruchspuren wurden nicht gefunden. 

Spuren, die am heutigen Morgen (11.07.2011) bei einer groß angelegten Suchaktion durch die Bereitschaftspolizei gefunden wurden, bedürfen noch der weiteren Untersuchung, ob sie mit dem Tatgeschehen im Zusammenhang stehen können. 

Die Polizei bittet die Bevölkerung dringend um Mithilfe und bittet Zeugen, sich umgehend mit der Kripo Koblenz in Verbindung zu setzen: 

- Wer hat verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Niederfelder Weges in Koblenz-Horchheim und im Umfeld festgestellt? 

- Wer hat sonstige Wahrnehmungen gemacht, die mit der Tat in Verbindung stehen könnten? 

Jede, auch vielleicht selbst als unwichtig eingestufte Wahrnehmung, kann von Bedeutung für die Ermittler sein. Vielleicht gab es auch schon entsprechende Wahrnehmungen an den Tagen vor der Tat. Hinweise bitte an die Kripo Koblenz unter Telefon 0261/ 103-1.


Polizeipräsidium Koblenz
 
14.07.2011, 13:10 - Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz, Getötetes Rentnerehepaar in Koblenz-Horchheim – BKA unterstützt Spurensuche


Momentan nicht sichtbare Spuren zu finden, erhoffen sich die Ermittler der Kriminaldirektion Koblenz durch die Anwendung eines Verfahrens, in dem das Bundeskriminalamt führend in Deutschland ist. 

Die Sonderkommission „Schlüssel“, die Anfang dieser Woche zur Klärung des Gewaltdelikts an dem Rentnerehepaar in Koblenz-Horchheim gegründet wurde, hat zwischenzeitlich mehrere eingegangene Hinweise überprüft und wertet weitere, sowie die gesicherten Spuren, derzeit noch aus. 
Der Hinweis bzw. die Spur, die unmittelbar zu dem oder den Tätern führt, war bisher noch nicht dabei. 

Um nun die Spuren zu finden, die nur durch spezielle chemische Verfahren sichtbar gemacht werden können, bekommt die „Soko Schlüssel“ Unterstützung durch das BKA. 
Im Laufe des heutigen Morgens werden die Maßnahmen beginnen und sicherlich ein bis zwei Tage andauern. 

Die Ermittler erhoffen sich, durch diese aufwendigen Untersuchungen weitere Klarheit über den Tatablauf und damit auch den entscheidenden Hinweis, auf den oder die Täter zu erlangen.


Polizeipräsidium Koblenz
08.02.2012 16:59

Koblenz, Suchhundeeinsatz sorgt für Verkehrsbehinderungen


Der Einsatz zweier sogenannten „Mantrailer-Hunde sorgte am heutigen Tage nicht nur für Aufsehen in der Öffentlichkeit, sondern auch für einige Verkehrsstörungen auf der BAB A 3 Richtung Norden. 

Zum Hintergrund: Am 09.Juli 2011 war in Koblenz-Horchheim ein Rentnerehepaar tot in seinem Haus aufgefunden worden. Beide waren einem Gewaltdelikt zum Opfer gefallen. 


Die Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft und der Kriminaldirektion Koblenz geführt wurden und noch andauern, brachten bisher keine Hinweise, die zur Tatklärung führten. 
Auch das Tatwerkzeug wurde bis zum heutigen Tage noch nicht aufgefunden. Um dieses zu suchen, kam es am gestrigen Dienstag, 07.02.2012, zum Einsatz zweier Mantrailer-Hunde einer privaten Hundeführerin aus Nordrhein-Westfalen, die in zurückliegenden Verfahren schon von verschiedenen Polizeidienststellen in Deutschland zur Unterstützung eingesetzt worden war.

Diese Suche wurde am heutigen Tage wieder aufgenommen und die Hunde wurden über den Stadtteil Koblenz-Horchheim hinaus, an der Bundesstraße 49 und der BAB A 3 eingesetzt, bis hinein nach Nordrhein-Westfalen. 
Aus diesem Grunde musste der Verkehr auf der BAB A 3 mehrfach verlangsamt und teilweise angehalten. Dies führte zu Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus. 

Leider führte der Einsatz nicht zum Erfolg, sprich zum Auffinden der Tatwaffe oder sonstiger Beweismittel und der Einsatz musste kurz vor Einbruch der Dunkelheit abgebrochen werden.


Herausgebende Stelle: Polizeipräsidium Koblenz

 


26.02.2012 | 11:30 Uhr 
POL-D: Nach Tötungsdelikt in Koblenz - Polizei setzt Suche mit Mantrailer-Hunden fort



Bereits am 8. Februar dieses Jahres hatte der Einsatz zweier sogenannter Mantrailer-Hunde an der BAB A 3 im Großraum Köln für Aufsehen und Verkehrsbehinderungen gesorgt. 

Zum Hintergrund: 

Kripo und Staatsanwaltschaft Koblenz hatten an diesem Tag, nach einem Tötungsde-likt, dem im Juli 2011 ein älteres Ehepaar in Koblenz zum Opfer gefallen war, die Su-che nach dem bis heute verschwundenen Tatwerkzeug mittels dieser speziellen Suchhunde durchführen lassen. Eine private Hundeführerin aus Nordrhein-Westfalen, die mit ihren Tieren in der Ver-gangenheit bereits häufiger von Polizeidienststellen in ähnlichen Fällen eingesetzt wurde, war (und ist auch heute) mit der Durchführung beauftragt. 

Zu Beginn des Einsatzes hatten die Hunde im Bereich des Tatortes im Koblenzer Stadtteil Horchheim eine Spur aufnehmen können und waren anschließend, da die Spur offensichtlich Richtung Norden führte, immer wieder entlang der Autobahn BAB A 3, an Parkplätzen und Anschlussstellen auf etwaige Spuren angesetzt worden. 

Die Suche musste an diesem 8. Februar 2012, aufgrund der einbrechenden Dunkel-heit, am "Heumarer Dreieck" abgebrochen werden und wurde am heutigen 26.2.2012 dort wieder aufgenommen. 

Der Einsatz läuft derzeit noch. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet wer-den. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen keine Anga-ben über das Ergebnis der Suchmaßnahmen machen können und auch keine diesbe-züglichen Fragen beantworten werden. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, werden Polizei und Staatsanwaltschaft nachberichten. 

Nach dem ersten Einsatz der Suchhunde haben sich allerdings für die Polizei weitere Fragen ergeben, bei deren Beantwortung sie die Bevölkerung um Mithilfe bittet: 

Nur unweit vom Tatort entfernt befindet sich an der Auffahrt zur B 42, Balthasar-Neumann-Straße, ein unbefestigter Parkplatz, auf dem Glascontainer stehen. 

 Siehe hierzu beigefügte Luftaufnahme, die zur Veröffentlichung benutzt werden kann. 

Die Suchhunde waren an dem 8. Februar u. a. auch auf diesen Parkplatz gelaufen und hatten dort eine Spur angezeigt. Es ist möglich, dass der oder die Täter sich in der Tatnacht auf diesem Parkplatz auf-hielten, bzw. ein Auto dort abstellten. 

Aus diesem Grunde bittet die Polizei um Zeugenhinweise und fragt: 
- Wem sind in der Tatnacht (oder eventuell auch davor) Fahrzeuge 
aufgefallen, die auf diesem Parkplatz standen.
- Wer hat Personen im Bereich dieses Parkplatzes bemerkt? 

Hinweise bitte an die Kripo Koblenz "Soko Schlüssel" unter Telefon 0261/ 103-1 

Polizei Düsseldorf

 


05.04.2012, 11:05 - Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz, Getötetes Rentnerehepaar in Koblenz Horchheim im Juli 2011 – Polizei fahndet in XY-ungelöst 



Leider noch nicht aufklärt wurde das Tötungsdelikt an einem Rentnerehepaar in Koblenz-Horchheim, das sich am 9.Juli 2011 ereignete. 
Was war passiert? 
Die Eheleute, 68 und 75 Jahre alt, wurden am Samstag, dem 09.07.2011 von ihrem Sohn tot in der Wohnung aufgefunden. Bei der durchgeführten Obduktion stellte sich heraus, dass beide an den Folgen von Schnitt- und Stichverletzungen verstarben, die ihnen von einem bislang unbekannten Täter (oder Tätern) zugefügt wurden. 

Die „Soko Schlüssel“ der Kripo Koblenz arbeitet immer noch mit Hochdruck an der Aufklärung der Tat. Neue und vielleicht entscheidende Hinweise erhoffen die Beamtinnen und Beamten sich jetzt durch die Ausstrahlung des Falles in der Fernsehsendung „ Aktenzeichen XY ... ungelöst“.
In der Sendung am kommenden Mittwoch, 11. April 2012, 20.15 Uhr, wird der Fall im ZDF ausgestrahlt.

Neben den Telefonleitungen, die zur Hinweisaufnahme im Fernsehstudio geschaltet sind, sind auch die Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Koblenz an diesem Abend erreichbar: Telefon 0261/ 1031. 


Polizeipräsidium Koblenz

 


Staatsanwaltschaft Koblenz
Tötungsdelikt in Koblenz am 09.07.2011

-Erstmitteilung - 2010 Js 49274/11-

Wie schon von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz am 11.07.2011 mitgeteilt, wurden am 09.07.2011 in seiner Wohnung in Koblenz-Horchheim ein 75-jähriger Mann sowie dessen 68-jährige Ehefrau tot aufgefunden. Die Opfer wiesen erhebliche Stich- und Schnittverletzungen auf, die todesursächlich waren.

Die von der Sonderkommission „Schlüssel“ des Polizeipräsidiums Koblenz äußerst aufwändig und personalintensiv geführten Ermittlungen haben nunmehr zur Festnahme der 45-jährigen Schwiegertochter des getöteten Ehepaares aus dem Landkreis Emsland geführt.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 07.07.2011 auf den 08.07.2011 von ihrem Wohnort zu ihren Schwiegereltern gefahren, mit einem sich in ihrem Besitz befindlichen Schlüssel in das Einfamilienhaus der Opfer eingedrungen zu sein und die schlafenden Schwiegereltern gezielt mit Messerstichen getötet zu haben. Als Tatmotiv wird Habgier angenommen. Nach den bisherigen Ermittlungen war es die Absicht der Beschuldigten, das nicht unerhebliche Vermögen der Schwiegereltern ihrer Familie zukommen zu lassen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungsrichterin bei dem Amtsgericht Koblenz gegen die Beschuldigte Haftbefehl wegen Verdachts des Mordes erlassen. Sowohl in ihrer ersten Vernehmung durch Beamte der Polizei als auch anlässlich der Vorführung bei der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz hat die Beschuldigte die ihr zur Last gelegte Tat, die sie allein begangen haben soll, bestritten.

Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Auswertung weiterer, anlässlich der Wohnungsdurchsuchung sichergestellter Beweismittel, dauert an.

Weitere Auskünfte können zur Zeit nicht erteilt werden, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden.

Die Vorschriften des § 211 StGB lautet:

„Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“.

„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

gez. Gandner, Oberstaatsanwalt

 


25.05.2012 10:47
Koblenz, Ergänzender Zeugenaufruf der SOKO „Schlüssel“


Die 45jährige Beschuldigte heißt Henrike Schemmer und wohnte zur Tatzeit in Haren (Ems). Sie fuhr vermutlich am Abend des Donnerstag, 07.07.2011, nach 21:00 Uhr, zum Tatort nach Koblenz-Horchheim, Niederfelder Weg 22.
Hierbei benutzte sie entweder einen BMW 3er Kompakt, dunkle Farbe, amtliches Kennzeichen: EL-RS 566, oder ein anderes Fahrzeug – ggfls. einen Leihwagen.
Zurück fuhr sie in der Nacht zum Freitag, 08.07.2011. Bis spätestens 06:30 Uhr dürfte sie wieder zu Hause angekommen sein. Folgende Straßen könnte sie hierbei benutzt haben:
• BAB 31 zwischen der AS Haren und dem Autobahndreieck Bottrop
• BAB 2 zwischen dem Autobahndreieck Bottrop und dem Autobahnkreuz Oberhausen
• BAB 3 zwischen dem Autobahnkreuz Oberhausen und dem Autobahndreieck Dernbach oder der Anschlussstelle Montabaur
• BAB 48 zwischen dem Autobahndreieck Dernbach und der Anschlussstelle Koblenz-Nord
• B 49 zwischen Montabaur und Koblenz-Horchheim
• B 9 zwischen der BAB 48-Anschlussstelle Koblenz-Nord und der B9-Abfahrt Koblenz-HorchheimPkw der Beschuldigten

Ergänzend zu den bereits erfolgten Zeugenaufrufen hat die Polizei weitere nachfolgend aufgeführte Fragen:

• Wer hat die Beschuldigte oder ihren Pkw, BMW, EL-RS 566, in der Zeit vom 07.07.2011, 21:00 Uhr, bis zum 08.07.2011, 06:30 Uhr, am oder in der Nähe des Tatortes, an ihrem Wohnort oder auf dem Weg zwischen den beiden Orten gesehen?
Es könnte sein, dass die Beschuldigte u.a. Tank- oder Rastanlagen aufgesucht hat.

• Wer hat der Beschuldigten für die Tatnacht ein Fahrzeug Pkw geliehen?
Der Pkw könnte privat oder über eine Autovermietung angemietet worden sein.

• Wen hat die Beschuldigte gebeten, einen Pkw für sie anzumieten?

Die Tatverdächtige ist für eine Frau auffallend groß und könnte, insbesondere in der Dunkelheit, auch für einen Mann gehalten werden.
Sie kann wie folgt beschrieben werden:
• ca. 190 cm groß
• schlank
• zur Tatzeit kurze, rötlich gefärbte Haare
• zeitweise Brillenträgerin
• spricht Hochdeutsch
• die Beschuldigte könnte zeitweise, insbesondere im Bereich des Tatortes, eine Reisetasche mitgeführt haben.

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Telefonnummer: 0261/103-1 oder jede andere Polizeidienststelle.

Herausgebende Stelle: Polizeipräsidium Koblenz 



http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/6aa/presse.jsp?uMen=6aa70d73-c9...


27.05.2012, 15:49 Uhr

Doppelmord von Horchheim: Fahnder ziehen Netz enger

Koblenz - Der Schnappschuss zeigt eine auffällig große Frau, etwa 1,90 Meter, 45 Jahre alt, den Blick in die Kamera gerichtet, eine Sonnenbrille in die rötlich-gefärbten Haare gesteckt. Dazu gibt es Fotos von einem dunkelblauen BMW, Kennzeichen: EL-RS 566. Bei den Ermittlungen zum brutalen Doppelmord in Horchheim ziehen Polizei und Staatsanwaltschaft das Netz um die Tatverdächtige immer enger.

Nach der Festnahme von Henrike Schemmer, der Schwiegertochter der ermordeten Eheleute Waltraud und Heinrich Schemmer, wendet sich die Polizei jetzt erstmals mit einem Bild der Beschuldigten an die Öffentlichkeit und sucht mit detaillierten Fragen Zeugen der Tatnacht.

In der Nacht zum Freitag, 8. Juli 2011, soll sie von Haren (Ems) nach Koblenz gefahren und mit einem Schlüssel in das Haus der Schemmers eingedrungen sein. Dort soll sie beide mit einem Messer brutal getötet haben und bis spätestens 6.30 Uhr wieder zu Hause gewesen sein. "Die Ermittlungen dauern bislang elf Monate, und das ist das Ergebnis", berichtet Thomas Lauxen von der Sonderkommission (Soko) Schlüssel auf RZ-Nachfrage.

Mit Mietwagen zum Tatort?

Doch wie genau gelangte die mutmaßliche Täterin zum Tatort? Mit dem blauen BMW - oder doch mit einem Mietwagen? Oder hat sie gar jemanden gebeten, einen Wagen für sie anzumieten? "Gewisse Umstände deuten darauf hin, dass sie mit einem Mietwagen gefahren sein könnte", berichtet Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner. Mehr will er nicht sagen, erhofft sich aber zu dieser und den weiteren Fragen rund um die Tatnacht Hinweise aus der Bevölkerung.

Die hat es nach der Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" in Fülle gegeben. 70 bis 80 Hinweise, schätzt Soko-Ermittler Lauxen, seien eingegangen, einige von "Hobby-Ermittlern", viele aber, mit denen sich die Polizei intensiv beschäftigt hat. Der entscheidende Hinweis aber, der zur jetzigen Verhaftung von Henrike Schemmer geführt hat, kam nicht auf diesem Wege zu den Ermittlern, wie Oberstaatsanwalt Gandner betont. Was letztlich zur Festnahme führte, darüber gibt er keine Auskunft.

Hinweise hat der Einsatz der Mantrailer-Hunde gebracht: Diese hatten Spuren in Richtung Norden und weiter in Richtung Oberhausen verfolgt - über die A 3, die A 2 und die A 31. Beleg für eine Fahrt zwischen Haren und Koblenz? "Das ist Ihre Schlussfolgerung", antwortet Thomas Lauxen der RZ.

Im Moment geht man davon aus, dass die 45-Jährige als Einzeltäterin gehandelt hat. Gegen weitere Verdächtige ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht, auch nicht gegen ihren Ehemann, den Sohn der Opfer. Gandner: "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte gegen ihn."

Verwandte sind fassungslos

Dass die Schwiegertochter das Ehepaar ermordet haben soll, kann ein enger Verwandter, der ungenannt bleiben will, kaum glauben: "Wir haben immer zur Kripo gesagt: ,Ihr braucht gar nicht in der Familie zu ermitteln, von uns war es garantiert keiner‘", sagt er fassungslos im Gespräch mit der Rhein-Zeitung. Zwar habe er selbst keinen ganz engen Kontakt zu der Familie im Emsland gehabt. Doch der Sohn, die Schwiegertochter, die 17-jährige Tochter und die 15 Jahre alten Zwillinge hätten die Großeltern schon regelmäßig in Horchheim besucht. Auch zwischendurch sei der Sohn immer mal wieder da gewesen, möglicherweise wenn er beruflich in der Koblenzer Gegend zu tun hatte.

Ihre letzte Ruhe haben Waltraud und Heinrich Schemmer übrigens nicht auf dem Koblenzer Hauptfriedhof oder in Horchheim gefunden, sondern unter einem Baum auf dem Waldfriedhof in Dachsenhausen (Rhein-Lahn-Kreis). "Der Sohn hat darauf bestanden, obwohl alle anderen aus der Familie und alle Freunde dagegen waren", sagt der enge Verwandte.

Von unseren Redakteuren Ingo Schneider und Doris Schneider

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Doppelmord-von-Horchheim-Fahnder-ziehen-Netz-enger-_arid,430253_arpage,2.html#articletop

 


01.06.2012 11:48
Koblenz, Getötetes Rentnerehepaar in Koblenz Horchheim im Juli 2011 – Polizei erhofft sich weitere Hinweise bei „Aktenzeichen XY…ungelöst“

Was war passiert?
Die Eheleute Schemmer, 75 und 68 Jahre alt, wurden am Samstag, dem 09.07.2011 von ihrem Sohn und deren Schwiegertochter tot in der Wohnung aufgefunden.
Bei der durchgeführten Obduktion stellte sich heraus, dass beide an den Folgen von Schnitt- und Stichverletzungen verstarben.
Die „Soko Schlüssel“ der Kripo Koblenz arbeitet immer noch mit Hochdruck an der Aufklärung der Tat, der sie bereits durch entsprechende Ermittlungen entscheidend näher gekommen ist.
Zwischenzeitlich wurde die Schwiegertochter der Getöteten aufgrund des dringenden Tatverdachts festgenommen und der Untersuchungshaft zugeführt.
Mit diesem Kenntnisstand wenden sich die Ermittler erneut an die Zuschauer der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“, um weitere Hinweise zur Person der Tatverdächtigen und zu dem von ihr benutzten PKW zu erlangen.
In der Sendung am kommenden Mittwoch, 06. Juni 2012, 20.15 Uhr, wird der Fall erneut im ZDF ausgestrahlt: Neben den Telefonleitungen, die zur Hinweisaufnahme im Fernsehstudio geschaltet sind, sind auch die Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Koblenz an diesem Abend erreichbar:
Telefon 0261/ 103 2345

e110

 


05.09.2012, 10:25 - Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz, Tötungsdelikt zum Nachteil des Ehepaares Schemmer
„Soko Schlüssel“ führt Anwohnerbefragung in Lahnstein durch


Zur Erinnerung:
Am 09. Juli 2011 war im Niederfelder Weg in Koblenz-Horchheim das Ehepaar Schemmer ermordet in seinem Anwesen aufgefunden worden.
Umfangreiche Ermittlungen der „Soko Schlüssel“ führten schließlich zur Festnahme der tatverdächtigen Schwiegertochter.

Seitdem die Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt (siehe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 24.05.2012), hat sich die Verdachtslage weiter gegen sie erhärtet.
Es liegen inzwischen konkrete Erkenntnisse vor, dass die Beschuldigte in der Tatnacht, Donnerstag, 07.07.2011 auf Freitag, 08.07.2011 bis morgens 06.00 Uhr, nicht zu Hause gewesen ist.

Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Beschuldigte sich in der Tatnacht und auch einige Wochen zuvor in Lahnstein, insbesondere im Bereich der Becherhöllstraße, aufgehalten haben könnte.
Aus diesem Grund sucht die Polizei nach Zeugen, die Beobachtungen in diesem Bereich gemacht haben und führt daher am morgigen 

Donnerstag, 06. September 2012, ab 10.00 Uhr eine Anwohnerbefragung in 
56112 Lahnstein, Becherhöllstraße mit Verteilung von Flugblättern durch.


Polizeipräsidium Koblenz 
Moselring 10/12
56068 Koblenz
Telefon: 0261/103-1

 


Staatsanwaltschaft Koblenz
Tötungsdelikt an Ehepaar Schemmer im Juli 2011 -Anklage wegen Mordes erhoben-

1. Folgemitteilung nach Erstmitteilung v. 24.05.2012 -2010 Js 49274/11

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen die 46-jährige Schwiegertochter des Rentnerehepaars Schemmer, die sich seit dem 22.05.2012 in Untersuchungshaft befindet, wegen zweifachen Mordes Anklage zum Landgericht - Schwurgericht - Koblenz erhoben. Auf der Grundlage der von der Sonderkommission „Schlüssel“ des Polizeipräsidiums Koblenz, die auch jetzt noch weitere Hinweise aus der Bevölkerung entgegen nimmt, äußerst umfangreich geführten Ermittlungen wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Nacht vom 07. zum 08.07.2011 ihre Schwiegereltern in deren Wohnhaus in Koblenz-Horchheim heimtückisch sowie aus Habgier und niedrigen Beweggründen mit einem Messer getötet zu haben. Hierzu soll sie abends von ihrem Wohnort im Emsland nach Koblenz-Horchheim gefahren sein und mit einem in ihrem Besitz befindlichen Wohnungsschlüssel das Haus der Schwiegereltern betreten haben. Die Angeschuldigte bestreitet die Tat.
Die Auswertung sämtlicher Spuren und Erkenntnisse begründet die Annahme einer Alleintäterschaft der Angeschuldigten.
Zu Details der Tatausführung oder der Beweiswürdigung kann ich aus Verfahrensgründen keine weiteren Angaben machen.
Die Strafkammer wird nunmehr im Zwischenverfahren über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Anfragen zum weiteren Verfahren bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.


gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt


18.12.2012, 12:15 Uhr

 

Koblenz: Doppelmordprozess im Fall Schemmer startet - Schwiegertochter schweigt

Koblenz - Auftakt mit großem Medien- und Zuschauerandrang: Seit Dienstag steht Henrike Schemmer in Koblenz wegen Doppelmordes an ihren Schwiegereltern vor Gericht.

Sie soll im Juli 2011 von ihrem Wohnort aus an den Rhein gefahren sein, um ihren 75-jährigen Schwiegervater und seine 68-jährige Frau in deren Haus zu erstechen. Das warf ihr die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn vor dem Landgericht vor.

Die Frau bestreitet bislang die Tat und will nach eigener Aussage zunächst vor Gericht zu den Vorwürfen schweigen. Auch ihr Mann, die drei Töchter und ihre Mutter verweigerten eine Aussage als Zeugen.

Die Anklage geht davon aus, dass die 46-Jährige die Tat aus Habgier und alleine begangen hat.

Zunächst wurde in der Verhandlung eine Videoaufnahme vom Verhör der Frau bei der Polizei gezeigt. Unter Tränen bestreitet darin die Angeklagte aus Niedersachsen, dass sie irgendetwas mit dem Tod der Schwiegereltern zu tun habe. Sie habe ein gutes  Verhältnis zu den alten Schemmers gehabt. Auch das Thema Schulden wurde angesprochen: Die Angeklagte bestreitet, hier großen Druck gehabt zu haben: Ihre Familie sei in den letzten Jahren finanziell gut ausgekommen. Der Schwiegervater habe sie auch unterstützt.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Koblenz-Doppelmordprozess-im-Fall-Schemmer-startet-Schwiegertochter-schweigt-_arid,529415.html


Noch ein Bericht vom 1. Verhandlungstag

 

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/doppelmord119.html

 



21.12.2012 - 10:33 Uhr
Prozess Horchheimer Doppelmord: Hat sie ihre Schwiegereltern getötet? Nach Festnahme sprach Schemmer auf Video
Koblenz - Am ersten Prozesstag sagte die Angeklagte einen einzigen Satz: „Ich werde schweigen.“ Ganz anders war dies nach der Festnahme von Henrike Schemmer. Da sagte sie bei der Polizei detailliert aus und bestritt die Morde. Die Polizei nahm die rund siebenstündige Vernehmung auf Video auf. Das Gericht zeigte bisher vier Stunden der eindringlichen Aufnahme.


Sie soll den Doppelmord genau geplant haben. Sie soll spät nachts 350 Kilometer vom Emsland nach Koblenz gefahren sein – und ihre Schwiegereltern mit jeweils einem Messerstich in den Hals getötet haben. Jetzt muss sich Henrike „Rike“ Schemmer (46) wegen der mutmaßlichen Bluttat vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Am ersten Prozesstag erklärte sie, dass sie sich zu den Mordvorwürfen nicht äußern will. Sie sagte einen einzigen Satz: „Ich werde schweigen.“
Ganz anders war dies nach ihrer Festnahme. Da sagte sie bei der Polizei detailliert aus und bestritt die Morde. Die Polizei nahm die rund siebenstündige Vernehmung auf Video auf. Das Gericht zeigte bisher vier Stunden der eindringlichen Aufnahme.

Ehemann sagt nicht aus - als Beistand neben seiner Frau auf Anklagebank
Es wird wohl ein langer Prozess. Denn der Ehemann der Angeklagten hat angekündigt, dass er vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Er beantragte sogar, im Prozess der Beistand seiner Frau sein zu dürfen. Das Gericht genehmigte dies. Das heißt: Der Mann, dessen Eltern die Angeklagte ermordet haben soll, wird voraussichtlich an späteren Prozesstagen direkt neben der 46-Jährigen sitzen.

Auch Töchter schweigen
Auch die drei Töchter (17, 15, 15) der Angeklagten haben bereits schriftlich angekündigt, dass sie im Prozess nicht aussagen werden.

Großer Andrang vor Prozess
Die Bluttat in Koblenz-Horchheim hat die Menschen am Mittelrhein schockiert. Als am Dienstag der Prozess gegen die mutmaßliche Doppelmörderin beginnt, wollen viele dabei sein. Die ersten Zuschauer warten bereits um 7.30 Uhr vor dem Gerichtssaal. Um 9 Uhr beginnt der Prozess, gut 80 Personen ergattern einen Platz im Saal. Weitere 40 Personen stehen vor Tür und müssen draußen bleiben. Manche warten stundenlang, ob doch noch ein Platz frei wird.

Gezielter Stich in den Hals
Henrike Schemmer wirkt angespannt, als sie Saal 128 betritt. Die kräftige, 1,90 Meter große Frau setzt sich neben Promi-Anwalt Johann Schwenn aus Hamburg, der zuletzt als Verteidiger im Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann bundesweit Bekanntheit erlangte. Als zweite Anwältin wählte die Angeklagte Julia von Dreden aus Köln.
Dann verliest Staatsanwältin Andrea Maier die Anklage: Demnach hat die Angeklagte ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer heimtückisch, aus Habgier und niedrigen Beweggründen ermordet. Sie fuhr in ihrem BMW am 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz zu ihren Schwiegereltern und verschaffte sich mit ihrem Schlüssel heimlich Zutritt zum Haus. Sie ging davon aus, dass das Ehepaar bereits schläft – aber sie täuschte sich. Als sie die Schlafzimmertür öffnete, traf sie auf ihren Schwiegervater, der im angrenzenden Badezimmer stand. Sie zog ein Messer und stach ihm gezielt und wuchtig in den Hals. Dann ging sie zum Ehebett und tötete ihre Schwiegermutter, ebenfalls mit einem gezielten Halsstich. Schließlich fuhr sie die 350 Kilometer zurück ins Emsland – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt: Sie hasste vor allem ihre Schwiegermutter
Laut Anklage fasste die 46-Jährige den Entschluss zur Tat bereits lange vor jener Julinacht. Ihr mutmaßliches Motiv: Sie wollte, dass ihr Mann der Alleinerbe des umfangreichen Vermögens der Getöteten wird und sie als dessen Ehefrau davon profitiert. Bei der Bluttat verspürte sie laut Anklage „persönliche Genugtuung“, da sie vor allem ihre Schwiegermutter hasste.

Henrike Schemmer wurde am 22. Mai – gut zehn Monate nach der Tat – festgenommen. Um 18.23 Uhr beginnt auf dem Polizeirevier in Meppen (Niedersachsen) ihre Vernehmung. Der Koblenzer Kriminalhauptkommissar Thomas Lauxen sitzt links, seine Kollegin Simone Roeder rechts, die mutmaßliche Doppelmörderin in der Mitte. Sie trinkt Kaffee, beteuert ihre Unschuld und erklärt, sie wolle sich selbst entlasten.

Aussage: Ein Tag wie jeder andere
Dann schildert sie, wie sie Tage vor und nach der Tat erlebt haben will: Am 7. Juli war sie von 17 bis 21.30 Uhr bei ihrer Nachbarin beim Kaffeetrinken. Dann fuhr sie ihren BMW zu einer Werkstatt, da er am nächsten Morgen repariert werden sollte. Um 21.45 Uhr ging sie wohl zu Bett. Jedenfalls habe eine ihrer Töchter sie gegen 23.45 Uhr zufällig gesehen, als sie schlief. Am Morgen sei sie um 6.30 Uhr wach gewesen, habe ihre Hunde ausgeführt und an der Mülltone vor ihrem Haus die Nachbarin getroffen. Von den Morden habe sie erst am 9. Juli erfahren, als sie mit ihrer Familie zum Überraschungsbesuch zu ihren Schwiegereltern fuhr. Sie und ihr Mann hätten sich gewundert, weil die beiden Rentner nicht erreichbar waren. Sie öffneten dann die Haustür und entdeckten beide Leichen.

Wenig Erinnerung an den Tatort
Die Angeklagte kann sich nach eigenen Angaben an den Tatort fast nicht erinnern: „Das ist alles ein heilloses Durcheinander in meinem Kopf.“ Sie sagte in ihrer Videovernehmung sogar: „Ich will da gar nicht mehr dran denken.“ Aber sie erinnerte sich, dass sie ihren toten Schwiegervater an den Händen anfasste. Sie sei hysterisch gewesen und wollte wissen, was er vielleicht in den Händen hält. Warum? Das wisse sie nicht. Sie habe auch erfolglos versucht ihre Schwiegermutter unter der Bettdecke hervorzuholen. „Ich war hysterisch. Bei Waltraud sogar mehr als bei ihm.“

Panikattacken und Schlaflosigkeit
Nachdem sie von der Bluttat erfahren hatte, habe sie Schlaf- und Beruhigungstabletten genommen. Außerdem bekam sie angeblich völlig grundlos Panikattacken. Sie hätte auch Angst gehabt, weil der Mörder ja frei herumlaufe. Sie befürchtete sogar, dass er zu ihrer Familie nach Haren kommt.

Angeklagte: In letzter Zeit wurde Verhältnis zu Schwiegereltern besser
Das Verhältnis zu ihren Schwiegereltern sei zuletzt immer besser geworden. Ihr Schwiegervater sei ihr sogar wichtiger gewesen als ihr eigener Vater. Mit ihrer Schwiegermutter habe sie zwar öfter Streit gehabt, es ging aber nur um Kleinigkeiten. „Wegen solcher Probleme bringt man keinen um!“

Rückenschmerzen bei langen Autofahrten
Die Angeklagte behauptete, sie fahre im Jahr zwar 15 000 Kilometer mit dem Auto. Aber nur sehr ungern, vor allem lange Strecken möge sie nicht. Von Haren nach Koblenz fahre man ja drei bis vier Stunden. Sie aber fände bereits Fahrten zwischen einer und zwei Stunden furchtbar, weil sie dabei Rückenschmerzen bekomme. Der Prozess geht heute weiter.
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainz_artikel,-Prozess-Horchheimer-Doppelmord-Hat-sie-ihre-Schwiegereltern-getoetet-Nach-Festnahme-sprach-Schemmer-_arid,529597.html

 


 

Überraschung im Schemmer Prozess

Im Doppelmordprozess von Koblenz Horchheim haben heute zum ersten Mal Zeugen ausgesagt. Drei Koblenzer behaupten, dass sie das getötete Rentnerpaar nach der bisher angenommenen Mordnacht gesehen haben. Bisher sind die Ermittler davon ausgegangen, dass das Paar im Sommer 2011 in einer Nacht von Donnerstag auf Freitag ermordet worden ist. Die Zeugen wollen die mit ihnen befreundeten Senioren aber noch am Freitagvormittag in der Stadt beim Einkaufen gesehen haben. Zu dieser Zeit war das Rentnerpaar nach bisherigen Erkenntnissen aber nicht mehr am Leben. Für den jetzt vermuteten Tatzeitraum hat die Angeklagte, laut Staatsanwalt, wohl ein Alibi. Bei einer Polizeivernehmung hatte sie sich mehrfach in Widersprüche verwickelt.

http://www.swr.de/nachrichten/rp/koblenz/-/id=1642/ms3lia/index.html#meldung97696


 

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Doppelmord von Horchheim: Keine Wende im Mordprozess

Koblenz - Das Landgericht Koblenz ist von den ersten Zeugenaussagen im aufsehenerregenden Doppelmordprozess keineswegs überrascht worden. Wie unsere Zeitung berichtete, hatten im Prozess gegen die Schwiegertochter des getöteten Ehepaars Schemmer drei Koblenzer ausgesagt, die beiden Opfer noch am Freitag, 8. Juli 2011, gesehen zu haben.

Waltraud und Heinrich Schemmer: Die beiden Koblenzer Rentner wurden im Juli 2011 in ihrem Haus in Horchheim getötet. Jetzt wurde ihre Schwiegertochter festgenommen.
POLIZEI KOBLENZ
 

Laut Anklage lagen die beiden 68 und 75 Jahre alten Rentner zu diesem Zeitpunkt aber schon tot in ihrem Haus, weil sie von ihrer Schwiegertochter in der Nacht getötet wurden.

Prozessbeobachter fragen sich: Sind die Zeugenaussagen entlastend für die wegen Mordes angeklagte Schwiegertochter zu werten? Während vor allem in Internetforen über die angebliche Unfähigkeit der Ermittlungsbehörden spekuliert wird, stellt der Sprecher des Koblenzer Landgerichts, Alexander Walter, auf Anfrage unserer Zeitung klar: "Die Aussagen bei der Polizei in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind natürlich Bestandteil der Verfahrensakte und insofern einem später mit dem Strafverfahren befassten Gericht bekannt."

Die drei Koblenzer, eine Rentnerin aus der Altstadt und ein mit ihr befreundetes Ehepaar, hatten ihre Aussagen bei der Polizei bereits zwei Tage nach Bekanntwerden des Tötungsdelikts gemacht. "Wir haben Sonntagabend davon gehört und gleich Montag bei der Polizei angerufen", sagen sie übereinstimmend. Mit dem Zeitpunkt des Treffens seien sie sich ganz sicher.

Unterdessen lassen Aussagen der Nachbarn des getöteten Ehepaars eher auf den früheren Tatzeitpunkt, wie er in der Anklage steht, schließen. Denn die als besonders ordentlich bekannten Frühaufsteher zogen weder am Freitag noch am Samstag ihre Rollläden hoch. dos

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Doppelmord-von-Horchheim-Keine-Wende-im-Mordprozess-_arid,537160.html


Koblenzer Doppelmord-Prozess geht weiter

 

Zeugen geladen

Koblenz (dpa/lrs) - Mit weiteren Zeugen wird heute der Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Koblenz fortgesetzt. Geladen sind nach Angaben des Gerichts an diesem und am folgenden Verhandlungstag am Mittwoch unter anderem Nachbarn des getöteten Rentnerehepaares aus Koblenz-Horchheim sowie Polizeibeamte. Angeklagt ist eine 46-Jährige aus Haren im Emsland. Sie soll im Juli 2011 ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau in deren Haus erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie die Tat aus Habgier und alleine begangen hat. Die Angeklagte selbst schwieg bislang im Prozess.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/rheinlandpfalzsaarland/article112766315/Zeugen-geladen.html


15.01.2013, 13:57 Uhr

 
Koblenzer Doppelmord-Prozess: Mieterin hörte nachts "festere Schritte" in der Schemmer-Wohnung

Koblenz - Im Koblenzer Doppelmord-Prozess hat die Nachbarin der Opfer von Geräuschen in der mutmaßlichen Tatnacht berichtet. Die Mieterin aus dem Haus des getöteten Rentner-Ehepaares sagte am Dienstag vor dem Landgericht als Zeugin, sie sei in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2011 von Geräuschen im Erdgeschoss wach geworden.

Schemmer-Gräber im Ruhewald bei Braubach: Die Schwiegertochter soll das Ehepaar ermordet haben.
HARTMUT WAGNER
 

Dabei habe sie "festere Schritte", eine Frauen- und eine Männerstimme gehört sowie einen "Ausruf des Erschreckens" und eine Art Weinen vernommen. Als es wieder ruhig geworden sei, habe sie weitergeschlafen. Deswegen sei sie der Sache nicht weiter nachgegangen.

Die Frau wohnt im ersten Stock über der Wohnung des getöteten Paares. In dem Prozess ist die 46 Jahre alte Schwiegertochter aus Haren im Emsland angeklagt. Sie soll am Abend des 7. Juli 2011 nach Koblenz gefahren sein, die Tür des Hauses im Stadtteil Horchheim mit einem Schlüssel geöffnet und dann ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau in deren Haus erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie die Tat aus Habgier und alleine begangen hat. Sie selbst schwieg bislang zu den Vorwürfen.

 
 
 

Ein weiterer Nachbar sagte im Zeugenstand, ihm sei aufgefallen, dass am Tag nach dem mutmaßlichen Mord die Rollos an den Fenstern des Paares morgens unüblicherweise geschlossen geblieben seien. Auf einer früheren Grillfeier habe ihr die später getötete Frau einmal gesagt, dass sie von ihrer Schwiegertochter "zickig" behandelt werde.


Mit Hilfe der Aussagen will das Gericht aufklären, was rund um den 7. Juli 2011 geschah. An einem vorangegangenen Verhandlungstag hatten einige Zeugen ausgesagt, sie hätten das Rentner-Paar noch einen Tag nach dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt gesehen. Der Prozess wird an diesem Mittwoch mit weiteren Zeugen - darunter Polizeibeamte - fortgesetzt.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Koblenzer-Doppelmord-Prozess-Mieterin-hoerte-nachts-festere-Schritte-in-der-Schemmer-Wohnung-_arid,539713.html


16.01.2013, 09:41 Uhr

 
Ehepaar Schemmer getötet: Zeugin hörte nachts Stimmen

Koblenz - Wann wurde das Koblenzer Ehepaar Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer erstochen? Der Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Koblenz läuft seit Mitte Dezember - jetzt hat ein Rechtsmediziner klargestellt: Aus seiner Sicht wurden die Eheleute in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2011 in ihrem Haus in Horchheim getötet.


PA
 

Möglich sei auch eine Nacht früher. Nicht möglich aber sei es, dass die Eheleute eine Nacht später, vom 8. auf den 9. Juli getötet wurden. Dies schließt er aus den Fäulnisprozessen, die er bei der Obduktion der beiden Leichen feststellte.

Wenn der Mediziner recht hat, irren sich die drei Zeugen, die vorige Woche im Prozess ausgesagt hatten. Sie berichteten, dass sie das Ehepaar noch am Vormittag des 8. Juli in der Koblenzer Altstadt gesehen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Tat bereits in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli ereignete.

Im Prozess ist Henrike Schemmer (46) angeklagt. Sie soll ihre Schwiegereltern unter anderem aus Habgier getötet haben. Bisher hat sie sich vor Gericht nicht geäußert. Bei der Polizei verstrickte sie sich in einem siebenstündigen Verhör in heftige Widersprüche. Schließlich sagte sie über die mutmaßliche Tatnacht: "Ich habe kein Alibi." Und: "Ich wollte mich in der Nacht umbringen." Sie sei darum mit ihrem BMW irgendwohin gefahren, wohin wisse sie nicht.

Laut Anklage fuhr sie am Abend des 7. Juli mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz und verschaffte sich Zutritt zum Haus ihrer Schwiegereltern. Sie drang ins Schlafzimmer ein, erstach den Mann und die Frau - so die Anklage. Dann soll sie zurück nach Haren gefahren sein. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.

Bisher ist nur eine Person bekannt, die vielleicht etwas von der Tat mitbekommen hat. Die 36-Jährige wohnte 2011 im Haus der Schemmers zur Miete. Sie hatte ihr Schlafzimmer direkt über dem Schlafzimmer des Ehepaares. So schilderte sie am vierten Prozesstag, wie sie die mutmaßliche Tatnacht, die Nacht zum 8. Juli, erlebte: Sie wacht auf, hört in der Wohnung unten eine Frauenstimme. Sie steigt aus dem Bett, lauscht in die Dunkelheit nach weiteren Geräuschen. Sie fragt sich: Weint da jemand? Oder war es ein "Ausruf des Erschreckens"? Sie hört auch eine Männerstimme und glaubt, dass der Mann die Frau beruhigt. Sie nimmt Bewegungen wahr, feste Schritte. Sie hört, wie jemand eine Zimmertür zuzieht. Dann ist es still. Und sie schläft weiter.

Die Angeklagte und ihr Ehemann riefen am Abend des 9. Juli die Polizei und sagten, dass sie gerade das tote Ehepaar in dessen Wohnung entdeckt haben. Sofort fuhren Einsatzkräfte zum Tatort. Im Prozess schilderte ein Polizist die Angeklagte als "ziemlich mitgenommen" und "unter Schock": "Sie schrie, war kaum zu beruhigen." Eine Ärztin gab ihr eine Beruhigungstablette.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Ehepaar-Schemmer-getoetet-Zeugin-hoerte-nachts-Stimmen-_arid,540033.html


16.01.2013, 19:41

 


 

Keine DNA-Spuren der Angeklagten im Opfer-Haus im Doppelmord-Prozess

 

Der Schwiegertochter aus Haren im Emsland wird vorgeworfen, am Abend des 7. Juli 2011 nach Koblenz gefahren zu sein, die Tür des Hauses im Stadtteil Horchheim mit einem Schlüssel geöffnet und dann ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie die Tat aus Habgier und alleine begangen hat.Koblenz (dpa/lrs) - Nach dem Doppelmord an einem Rentner-Ehepaar in Koblenz sind am Tatort keine DNA-Spuren der angeklagten Schwiegertochter gefunden worden. Das sagte eine Gutachterin und Biologin des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz am Mittwoch vor dem Koblenzer Landgericht. Lediglich auf einer EC-Karte in einer Handtasche seien geringe Blutspuren der Angeklagten entdeckt worden. Als Zeugen geladen waren am Mittwoch zudem noch Polizisten, die an den Ermittlungen in dem Fall beteiligt waren.

 

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/rheinlandpfalzsaarland/article112809025/Keine-DNA-Spuren-der-Angeklagten-im-Opfer-Haus-im-Doppelmord-Prozess.html

 


17.01.2013, 09:25 Uhr

 

 

Doppelmord-Prozess: Keine DNA-Spur von Angeklagter im Horchheimer Haus

Koblenz - Überraschendes im Koblenzer Doppelmord-Prozess: Henrike Schemmer (46) steht vor dem Landgericht Koblenz, weil sie ihre Schwiegereltern in deren Schlafzimmer erstochen haben soll. Jetzt, am fünften Prozesstag, erklärte eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes: Die Ermittler haben am Tatort keinerlei DNA-Spuren der Angeklagten gefunden.

Die Blutspuren und Fingerabdrücke stammen von dem getöteten Ehepaar. Die Herkunft eines Schuhabdruckes ist unklar.

Bis zur Bluttat im Juli 2011 war das Haus von Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein liebevoll gepflegtes Altersdomizil – dann wurde es ein Ort des Schreckens. Ein Mitarbeiter des Erkennungsdienstes der Koblenzer Polizei beschrieb im Prozess, wie er das Haus vorfand: Bereits an der Haustür schlug ihm Verwesungsgeruch entgegen. Am Boden hinter der Tür war ein erster Blutstropfen, weitere waren an der Türinnenseite. Die tote Frau lag im Schlafzimmer im Bett, ihr Mann im angrenzenden Bad. In der Faust hielt er seine zerbrochene randlose Brille, die Gläser voller Blut.

Blut war am Türrahmen, auf den Fliesen und im Waschbecken, auf dem Bett, auf den Kissen und dem Teppich.
Die übrigen Räume des Hauses waren laut dem Polizisten äußerst ordentlich, der Schreibtisch im Büro „wie mit dem Lineal“ geordnet, das Wohnzimmer und die Küche auffallend akkurat. Die Eheleute hatten den Esstisch bereits fürs Frühstück gedeckt, ihre Rucksäcke für einen Buga-Ausflug gepackt.

Laut Anklage fuhr Henrike Schemmer am Abend des 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort in Niedersachsen 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern ein und erstach sie. Beide Opfer hatten tödliche Wunden am Hals. Nach der Tat soll die Frau zurück nach Hause gefahren sein zu ihrem Mann und ihren drei Töchtern. Fest steht: Am 9. Juli kam sie mit ihrer Familie zum Haus der Getöteten, um mit Waltraud Schemmer Geburtstag zu feiern. Sie und ihr Mann entdeckten die Leichen und riefen die Polizei.

Für Spekulationen sorgt bis heute „Asservat A.01“ – ein Schlüssel zum Haus der Schemmers, den die Polizei am Tatort fand. Er lag neben der Haustür auf der Erde. Der Erkennungsdienstmitarbeiter sagte im Prozess: „Der Schlüssel lag so, dass wir ihn schnell entdecken konnten, fast wie auf dem Präsentierteller.“ Hintergrund: Es gab am Tatort keine Einbruchspuren, der Täter könnte einen Hausschlüssel gehabt haben. Und: Die Angeklagte berichtete laut der Polizei bereits am 9. Juli, dass ihre tote Schwiegermutter angeblich einen Schlüssel verloren hatte. Dies habe sie ihr einige Tage zuvor am Telefon erzählt.

Die Angeklagte vertraut im Prozess unter anderem Promi-Anwalt Johann Schwenn, der zuletzt im Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann Bekanntheit erlangte. Er attackierte vor Gericht die Polizistin, die die Angeklagte vor deren Festnahme vernommen hatte. Er warf ihr vor, sie habe die Schwiegertochter mit folgender Behauptung konfrontiert und vielleicht stark verunsichert: „In 95 Prozent aller Mordfälle kommen die Täter aus der Familie des Opfers.“ Die Polizistin erklärte, sie erinnere sich nicht, so etwas gesagt zu haben. Darum musste sie auf Antrag des Anwalts die rechte Hand heben und dies beschwören. Der Prozess geht am 22. Januar weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagne

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28.02.2013, 10:24 Uhr

Koblenz

Zeuge will Wagen der Angeklagten gesehen haben

Im Doppelmordprozess von Koblenz Horchheim will ein Zeuge den Wagen der Angeklagten in Tatortnähe gesehen haben. Der Koblenzer Handwerker hat heute ausgesagt, dass er in der Tatnacht beinahe mit dem Auto kollidiert sei. Vor Gericht sagte der Mann heute aus, dass er in Tatortnähe mit seinem Motorrad einem dunklen BMW gefährlich nah gekommen sei. Da er selbst für das riskante Fahrmanöver verantwortlich sei, habe er sich das Kennzeichen des anderen Wagens gemerkt. Ganz sicher sei er bei der Buchstabenkombination EL-RS. Nach einem dunklen BMW mit Emsländer Kennzeichen hatte die Polizei gesucht. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Angeklagte mit einem solchen Fahrzeug aus dem Emsland gekommen ist und in Koblenz ihre Schwiegereltern umgebracht hat. Wer am Steuer des dunklen Wagens gesessen habe, das sei für ihn nicht zu erkennen gewesen, so der Zeuge vor Gericht.

 

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24.01.2013, 10:35 Uhr

Doppelmord-Prozess: Nachbarin spionierte Verdächtige aus

Koblenz - Lauschangriff in der Eisdiele: Um die Bluttat am Ehepaar Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer in Koblenz-Horchheim aufzuklären, hat die Polizei einen bisher unbekannten Spitzel eingesetzt – die Nachbarin und Freundin der angeklagten Schwiegertochter.


 

Doppelmord-Prozess: Nachbarin spionierte Verdächtige aus

 

Dies wurde jetzt im Doppelmordprozess vor dem Landgericht Koblenz bekannt. Im Mai 2012 ließ sich die 45-Jährige von den Ermittlern mit einer Wanze „verkabeln“ und traf sich mit der mutmaßlichen Doppelmörderin Henrike „Rike“ Schemmer (46) in einer Eisdiele. Sie eröffnete ihr, dass sie bei der Polizei aussagen muss. Mehr ist über das Gespräch bisher nicht bekannt. Aber die Polizei schnitt alles mit. Brisant: Im Prozess berichtete die Nachbarin, dass die Angeklagte bereits vor dem Treffen in der Eisdiele versucht hatte, sie zu überreden, ihr ein falsches Alibi zu geben.

Laut Anklage fuhr die Angeklagte am Abend des 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort in Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern ein und erstach sie. Bei der Polizei verstrickte sie sich in einem siebenstündigen Verhör in Widersprüche. Schließlich sagte sie über die mutmaßliche Tatnacht: „Ich habe kein Alibi.“

Die Nachbarin und die Angeklagte waren rund zwei Jahre gut befreundet. Sie wohnten in Haren Tür an Tür, trafen sich zum Kaffeeklatsch, machten gemeinsam Familienausflüge zu Trödelmärkten. Aber seit dem Treffen in der Eisdiele und der Festnahme Henrike Schemmers wenig später, ist alles anders. Der Ehemann der Angeklagten führt seither eine Art „Psychokrieg“ – das berichtete die Nachbarin im Prozess. Der Mann habe sie mehrfach abgepasst, wenn sie zur Garage ging oder im Garten arbeitete. Er stelle sich dann in ihr Blickfeld, sage kein Wort und starre sie an.

Als die Nachbarin – Hochsteckfrisur, Strickjacke, gemütliche Figur – den Gerichtssaal betritt, ignoriert sie die Angeklagte, setzt sich auf ihren Stuhl und beginnt zu erzählen: In den Tagen vor der Tat habe sie sich mehrfach über die Angeklagte gewundert. Weil sie plötzlich zum Frühaufsteher wurde, mit dem BMW ihres Mannes fuhr und einen Überraschungsbesuch bei ihren verhassten Schwiegereltern vereinbarte. „Die Schwiegereltern mochte sie absolut nicht!“, erzählte die Nachbarin. Sie habe am Nachmittag vor der mutmaßlichen Tatnacht mit der Angeklagten Kaffee getrunken. Wie lange, konnte sie nicht genau sagen, bis kurz vor 20 oder 22 Uhr. Jedenfalls habe sie zwischen 22 und 23 Uhr den Müll rausgebracht – und da sei der BMW weg gewesen. Als die Nachbarin vom Tod der Schemmers erfuhr, befürchtete sie sofort, dass „Rike“ etwas damit zu tun hat.

 

Sie habe nie mitbekommen, dass die Angeklagte den Tod ihrer Schwiegereltern bedauerte. Aber ihr fiel auf, dass sie vor dem Todesfall „jeden Groschen umdrehen musste“. Inzwischen sei dies anders. Sie profitiere vom Erbe der Schemmers. Sie habe ihr Haus in Haren gemeinsam mit ihrer Familie umgebaut. Und sie habe sich eine Schönheitsoperation gegönnt, eine Bauchfalte entfernt.

Promi-Anwalt Johann Schwenn hinterfragte naturgemäß die Aussage der Nachbarin – und griff zu einem ungewöhnlichen Mittel: Er veranlasste das Gericht, den Reisekoffer der Frau zu durchsuchen. Er wollte prüfen, ob sie unbekannte Unterlagen zur Vorbereitung auf den Prozesstag genutzt hatte. Doch der Koffer-Check brachte keine neuen Erkenntnisse. Der Prozess geht am 30. Januar weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Doppelmord-Prozess: Fragte Henrike Schemmer nach einem Auftragsmörder?

Koblenz - Sie soll ihre Schwiegereltern erstochen, vor allem ihre Schwiegermutter gehasst haben: Henrike Schemmer (46), die am Landgericht Koblenz wegen Doppelmordes angeklagt ist, wollte ihrer Schwiegermutter angeblich bei einem Familienfest Abführmittel ins Essen mischen.

Sie soll gehofft haben, dass sie bei einem Autounfall stirbt. Sie soll mehrfach gesagt haben: "Die könnte ich umbringen!" Und: Sie soll nach einem Auftragskiller für sie gefragt haben. Dies haben am achten Prozesstag eine Domina (43) und ein Ex-Türsteher (43) ausgesagt. Sie waren lange mit der Angeklagten befreundet.

Die Bluttat von Koblenz-Horchheim: Die 46-Jährige fuhr laut Anklage am Abend des 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort in Niedersachsen 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein und erstach sie. Zwei Tage später meldeten sie und ihr Mann der Polizei, dass sie die Toten gefunden haben. In einem langen Verhör verstrickte sich die Frau in Widersprüche. Schließlich sagte sie: "Ich habe kein Alibi."

Etwa zwei Jahre vor der Tat soll es passiert sein: Der Ex-Türsteher, der gelernter Hufschmied ist, arbeitete im Raum Haren in einem Stall. Da fragte ihn die Angeklagte, ob er jemanden kennt, der ihre Schwiegereltern umbringen könne. Er habe aus seiner Türsteherzeit ja vielleicht Kontakte ins Milieu.

Im Prozess erklärte der 43-Jährige: Er habe der Angeklagten klargemacht, dass er mit so etwas nichts zu tun haben will. Er habe das auch nicht ernst genommen, sondern als einen der vielen "derben Sprüchen" der Angeklagten aufgefasst. Er fügte hinzu: "Es passierte ja auch zwei Jahre lang nichts."

Der Humor der Angeklagten ignorierte offenbar alle Grenzen des guten Geschmacks. Sie selbst sagte der Polizei, sie habe mit ihrem Tauchlehrer gewitzelt: "Besorge Du Betonschuhe. Ich sorge dafür, dass meine Schwiegermutter schwimmen kommt." Als sie Geldnot hatte, soll sie ihrer Nachbarin gesagt haben: "Ich habe einen reichen Mann geheiratet. Wenn die Schwiegereltern mal tot sind, haben wir viel Geld." Inzwischen soll sie und ihre Familie das Vermögen der Schwiegereltern geerbt haben.

Die Domina, eine Frau mit kniehohen Stiefeln und schwarzer Kunstpelzjacke, erzählte vor Gericht, wie die Angeklagte auf den Tod ihrer Schwiegereltern reagierte: Sie habe erzählt, wie sie die Leichen fand, habe aber nicht sehr geschockt gewirkt. Doch sie schimpfte über die schleppende Arbeit der Polizei. Denn man müsse das Haus der Toten schnell säubern, um es verkaufen zu können.

Die Domina und der Ex-Türsteher, die miteinander verheiratet sind, erzählten im Prozess: Die Angeklagte bat sie einige Tage vor der mutmaßlichen Tatnacht, ein Auto für sie zu mieten. Sie wollte damit angeblich zu einer Freundin nach Hamburg fahren - und ihr Mann sollte nichts mitbekommen. Doch die Eheleute konnten keinen passenden Wagen besorgen. Sie standen anfangs auch im Verdacht, mit der Bluttat etwas zu tun zu haben. Doch dies bestätigte sich nicht. Der Prozess geht am 6. Februar weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

 

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Video aus dem Gericht vom 30.01.2013

http://swrmediathek.de/player.htm?show=b5ea0a20-6b86-11e2-9bcb-0026b975f2e6


 

Koblenz: Führten Geldprobleme zum Doppelmord von Horchheim?

Koblenz - Geldprobleme könnten bei dem brutalen Mord an einem Koblenzer Rentner-Ehepaar im Jahr 2011 eine Rolle gespielt haben. Die Familie der angeklagten Schwiegertochter der getöteten Schemmers habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt, sagte ein mit dem Sohn und seiner Frau befreundeter 44-jähriger Zeuge am Mittwoch vor dem Landgericht.

Nach seinem Wissen hätten die Schwiegereltern ihrem Sohn und seiner tatverdächtigen heute 46-jährigen Frau monatlich Geld gegeben. Im Frühjahr 2011, einige Monate vor der Tat, sollen die Zuwendungen gekürzt worden sein.

Als Zeugen geladen waren auch der Mann der Angeklagten sowie ihre drei Töchter. Sie sagten nicht aus.

Der Frau aus Haren im Emsland wird vorgeworfen, im Juli 2011 ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau in deren Koblenzer Haus erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie die Tat aus Habgier begangen hat.

06.02.2013 

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Doppelmord-Prozess: Familie schweigt vor Gericht

Koblenz - Er hält zu seiner Ehefrau Henrike Schemmer (46) - obwohl sie seine Mutter und seinen Vater erstochen haben soll. Als der 47-Jährige jetzt im Doppelmordprozess vor dem Landgericht Koblenz den Gerichtssaal betrat, hätte er den Richtern erzählen können, ob er etwas über die Bluttat von Koblenz-Horchheim weiß, ob seine Frau die Toten hasste oder an deren Erbe wollte.


Die Angeklagte bestritt die Tat bei der Polizei, im Prozess schwieg sie bisher. Laut Anklage fuhr sie am Abend des 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein und erstach beide im Schlafzimmer. Am 9. Juli meldeten sie und ihr Mann der Polizei, dass sie die Toten entdeckt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 46-Jährige unter anderem aus Habgier tötete.Aber: Er sagte kein Wort. Er berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, warf seiner Frau ein Lächeln zu und verschwand wieder. Die 80 Zuhörer im Saal, die ihn anstarrten, ignorierte er nach Kräften.

Auch die drei Töchter (18, 15, 15) der Angeklagten kamen am neunten Prozesstag in den Gerichtssaal. Eine nach der anderen erklärte, dass sie keinerlei Fragen des Gerichts beantwortet. Henrike Schemmer fixierte ihre Töchter, verfolgte jede Bewegung, gierte förmlich nach ihren Blicken. Mal erntete sie ein Lächeln, mal eine kalte Schulter. Zum Schluss betrat die Mutter (74) der Angeklagten den Saal. Auch sie verweigerte die Aussage - hauchte ihrer Tochter aber ein schnelles Küsschen zu.

Wo war der Ehemann der Angeklagten in der mutmaßlichen Tatnacht? Er besuchte einen Freund (50) in Neuss. Der schilderte jetzt im Prozess: "Wir aßen Pizza auf dem Balkon und sprachen über Gott und die Welt." Sie hätten Apfelsaft getrunken und Apps auf ihre Handys geladen. Gegen 1.30 Uhr seien sie zu Bett, nach 6.30 Uhr gemeinsam aufgestanden. Ja, der Ehemann hätte die Wohnung nachts unbemerkt verlassen können. Aber er schließe das aus. Er hätte zwar nachts zur Tür hinausgekonnt, aber morgens nicht wieder hinein. Denn er hatte keinen Wohnungsschlüssel.

Das Verhältnis der Angeklagten zu ihren Schwiegereltern soll lange Zeit eher schlecht gewesen sein - und ein paar Monate vor der Bluttat soll es zum Eklat gekommen sein. Ein weiterer Freund (44) des Ehemanns berichtete dazu: Es passierte auf einer Familienfeier, die Schwiegereltern waren in Haren zu Gast. Die Angeklagte ging nachts zur Toilette und will aus dem Gästezimmer gehört haben, dass Waltraud Schemmer deren Familie als "asozial" bezeichnete. Der Ehemann der Angeklagten versuchte, die Wogen dann am nächsten Morgen zu glätten

Henrike Schemmer schilderte bei der Polizei, wie sie am 9. Juli zum Haus ihrer Schwiegereltern kam, den Hauschlüssel aus ihrer Tasche zog - und sich dabei an einer zerschnittenen EC-Karte eine blutige Fingerwunde zuzog. Doch dem 44-jährigen Freund ihres Mannes erzählte sie eine andere Geschichte. Sie habe sich geschnitten, als sie die Leiche von Heinrich Schemmer untersuchte. Der hatte etwas in der Faust, was sich später als seine randlose Brille herausstellte. Sie habe die Faust geöffnet, dabei sei die Brille kaputt gegangen und sie selbst habe sich verletzt. Der Prozess geht am 13. Februar weiter.

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Doppelmord-Prozess: Wollte Opfer den Sohn enterben?    14.02.2013

Koblenz - Henrike Schemmer (46) soll ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich Schemmer (75) erstochen haben, um an deren Erbe zu gelangen – und davon mit ihrem Mann und ihren Töchtern zu leben. Jetzt hat dieser Verdacht neue Nahrung erhalten.

Das Türschild des Hauses in Koblenz-Horchheim, in dem sich im Juli 2011 der schreckliche Doppelmord abspielte. Hier starben Waltraud und Heinrich Schemmer. Polizei und Staatsanwaltschaft verdächtigen die Schwiegertochter der beiden.
DORIS SCHNEIDER
 

Eine Freundin (69) des getöteten Ehepaares berichtete im Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Koblenz, Waltraud Schemmer habe ihr im Mai 2011 erzählt, sie wolle ihren Sohn enterben. Doch dazu kam es bekanntlich nicht. Denn im Juli 2011 wurden die Eheleute Schemmer in ihrem Haus in Koblenz-Horchheim erstochen. Ihre Schwiegertochter soll sie aus Habgier ermordet haben.

Es ist Mittwoch, der zehnte Prozesstag, kurz nach 14 Uhr. Plötzlich geht in Gerichtssaal 102 ein Aufschrei durch die Zuschauerreihen: Die 69-Jährige hatte zuvor von ihrer jahrzehntelangen Freundschaft mit dem getöteten Ehepaar erzählt. Von der gemeinsamen Zeit im Ruderklub, von einem gemeinsamen Segeltörn rund um Mallorca, von zufälligen Treffen bei Fahrradausflügen. Bei einem dieser Treffen soll es geschehen sein: Waltraud Schemmer soll ihr im Vertrauen gesagt haben, dass sie ihren Sohn enterben wird.

Warum sollte die Getötete ihrem einzigen Sohn das Erbe vorenthalten? Einen Grund konnte die 69-Jährige nicht nennen, weil sie Waltraud Schemmer nicht danach gefragt habe. „Ich wollte nicht in sie dringen. Das wäre mir aufdringlich erschienen.“ Aber sie äußerte eine Vermutung: Vielleicht störte die Getötete, dass die Familie ihres Sohnes auf zu großem Fuß lebte. Ob der Sohn von dem angeblichen Enterbungsplan wusste, ist unklar.

Die Angeklagte sagte im Prozess bisher nur einen Satz: „Ich werde schweigen.“ Laut Anklage fuhr sie am Abend des 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort in Niedersachsen nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern ein und erstach beide im Schlafzimmer.

Jetzt sagte im Prozess ein Metzger aus, der das getötete Paar jahrelang im Edeka-Markt in der Koblenzer Hohenzollernstraße bediente. Ihm soll Waltraud Schemmer kurz vor ihrem Tod erzählt haben: Sie habe Angst vor ihrer Schwiegertochter, es sei ihr unangenehm, dass sie einen Schlüssel zu ihrem Haus habe. Doch von einer Enterbung ihres Sohnes soll sie nichts gesagt haben. Sie habe im Gegenteil erklärt: Er werde alles erben.

Im Prozess sagten bereits mehrere Freunde der Angeklagten aus, dass deren Familie vor der Tat in Geldnot war. Eine Freundin berichtete: „Man musste jeden Groschen umdrehen.“ Ein Freund sagte, die Familie musste eines ihrer Pferde verkaufen. Und: Der Sohn der Schemmers habe als Versicherungsvertreter zeitweise so schlecht verdient, dass er nebenbei einem Hufschmied zur Hand ging. Der Prozess geht am 19. Februar weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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19.02.2013, 22:53 Uhr

Doppelmord-Prozess: Landgericht misstraut Spürhunden

 

Koblenz - Bei der Fahndung nach dem Mörder von Koblenz-Horchheim setzte die Polizei auf Spezialspürhunde – und sorgte damit in der Öffentlichkeit für viele Diskussionen.

Wie können Hunde über Hunderte Kilometer Spuren verfolgen? Auf viel befahrenen Autobahnen? Gut ein halbes Jahr nach der Tat? Jetzt hat das Landgericht Koblenz im Prozess gegen die mutmaßliche Doppelmörderin Henrike Schemmer (46) erklärt: Die Richter werden dem Einsatz der Spürhunde bei ihrer Urteilsfindung keinerlei Bedeutung zumessen – auch weil der Bundesgerichtshof derartige Hundeeinsätze kritisch sehe.

Henrike Schemmer soll ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ermordet haben. Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus der Eheleute ein und erstach beide.

Am elften Prozesstag sagte der Koblenzer Kriminalpolizist (52) als Zeuge aus, der die Fahndung nach dem Täter anfangs leitete. So schilderte er den Hundeeinsatz: Im Februar 2012 nehmen Polizisten zwei Geruchsproben. Die eine von einem rätselhaften Hausschlüssel, den sie am Boden vor der Haustür der Opfer fanden. Die andere von einer Einstichstelle im Nachthemd der Getöteten. Beides muss der Täter berührt haben, glauben die Fahnder. Sie nehmen die Hunde an die Leine, halten ihnen die Geruchsproben vor die Nase und beobachten, wohin die Tiere die Spur verfolgen. Sie laufen auf die Bundesstraße 49. Der Hundeführer, mehrere Polizisten und eine Staatsanwältin folgen ihnen. Da die Tiere nicht Hunderte Kilometer laufen können, packt sie der Hundeführer hinter der ersten Ausfahrt ins Auto und fährt sie zur nächsten. Dort beobachtet er, ob die Tiere von der Straße „abbiegen“ oder weiterlaufen. Das Prozedere dauert Stunden. Die Hunde folgen der Spur auch über die Autobahnen 3 und 2 in Richtung Oberhausen – und Haren. Nicht nur das Gericht hält wenig vom Hundeeinsatz, auch Johann Schwenn, Henrike Schemmers Anwalt. Der frotzelte: „Das ist Hokuspokus! Oder wie der Einsatz einer Wünschelrute!“

Die Polizei setzte auf eine weitere umstrittene Methode zur Tätersuche: Sie wollte Henrike Schemmer hypnotisieren. Die hatte im Verhör behauptet, ihre Schwiegermutter habe ihr kurz vor der Tat am Telefon von einem Schlüssel erzählt, den sie verloren hatte. Sie könne sich aber nicht mehr genau erinnern. Da der Täter möglicherweise mit einem Schlüssel ins Haus der Opfer kam, wollte die Polizei mehr über den verlorenen Schlüssel erfahren. Sie schlug der Angeklagten vor, sich von einem Experten hypnotisieren zu lassen. Vielleicht könne sie sich dann besser erinnern. Aber: Sie lehnte ab.

 

Die Angeklagte soll die Tat verübt haben, um an das Vermögen der Schwiegereltern zu gelangen. Laut einem Polizisten besaßen die getöteten Eheleute fünf Häuser „im Wert von weit über 1 Million Euro“. Sie unterstützten die Familie ihres Sohnes seit 2007 mit 120 000 Euro und gaben ihr zins- und fristlose Darlehen über weitere 50 000 Euro. Der Prozess geht am Mittwoch weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Doppelmord-Prozess: Angeklagte wurde beim Einkauf festgenommen

Koblenz - Als ihr vorerst letzter Tag in Freiheit endete, erzählte sie plötzlich von Schützenvereinen und Reitställen – und hörte nicht mehr auf. Es war der 22. Mai 2012: Der Koblenzer Kriminalpolizist Thomas Lauxen (42) verdächtigte Henrike Schemmer (46), eine Doppelmörderin zu sein, ihre Schwiegereltern erstochen zu haben.

Nach langwierigen Ermittlungsarbeiten und Bergen von Akten: Die Angeklagte soll im Juli 2011 von ihrem Wohnort aus an den Rhein gefahren sein, um ihren 75-jährigen Schwiegervater und seine 68-jährige Frau in deren Haus zu erstechen.
 

Er erklärte ihr an jenem Tag vor einem Edeka-Markt im emsländischen Haren: Sie sind festgenommen. Henrike Schemmer reagierte mit einem Monolog. Auf der rund 45-minütigen Fahrt zum Polizeirevier plauderte sie über Pferde und das Leben als Nicht-Emsländer im Emsland.

So schilderte der Kriminalpolizist am 13. Verhandlungstag im Doppelmordprozess vor dem Landgericht Koblenz die Festnahme von Henrike Schemmer. Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein und erstach beide. Sie bestreitet die Tat.

Eigentlich wollte die Angeklagte am Tag ihrer Festnahme wohl mit ihrer Familie grillen, im Supermarkt noch schnell einkaufen. Doch es kam anders. Der Koblenzer Kriminalpolizist und seine Kollegin haben sie an dem Tag sieben Stunden lang vernommen – von 18.23 Uhr bis 01.40 Uhr. Die 46-Jährige verstrickte sich in Widersprüche, widerrief nach mehreren Stunden den Großteil ihrer Aussage und erklärte: „Ich habe kein Alibi.“ Schließlich ließ sie den Kopf hängen und sagte: „Ich kann nicht mehr.“ Die Polizisten beendeten die Vernehmung.

Zwei Gutachter – eine Psychologin und ein Psychiater – haben untersucht, ob die Angeklagte während der sieben Stunden überhaupt aussagetüchtig und vernehmungsfähig war. Ihr Fazit: Ja, sie war es. Die Gutachter konnten die Vernehmung vom Mai 2012 gut nachvollziehen, da sie mit Zustimmung der Angeklagten auf Video aufgenommen worden war. Die Psychologin erklärte, die Angeklagte war die ganze Zeit über aufmerksam, gedanklich geordnet und verständlich in der Sprache – auch als ihr die Polizisten klarmachten, dass sie ihrer Aussage nicht glaubten. Der Psychiater betonte, er habe bei der Angeklagten keine Anzeichen für Müdigkeit beobachtet, kein Gähnen, keinen Sekundenschlaf. Beide Gutachter resümierten: Henrike Schemmer war in der Vernehmung nicht übermüdet.

Die Angeklagte hatte während der sieben Stunden keinen Rechtsbeistand. Sie versuchte ihren Anwalt anzurufen, erreichte ihn aber nicht. Jetzt kritisierten ihre Verteidiger im Prozess, dies liege daran, dass die Vernehmung erst um 18.23 Uhr begann. Da seien Anwaltsbüros eben geschlossen. Die beiden Polizisten erwiderten: Eigentlich hätte die Vernehmung früher beginnen sollen, aber die Angeklagte machte an jenem Tag spontan einen Ausflug in die Niederlande und kam erst spät zurück. Außerdem hätte sie einen anderen Anwalt anrufen können, habe dies aber abgelehnt. Der Prozess geht am Mittwoch weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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28.02.2013, 10:24 Uhr

Doppelmord-Prozess: Auch Ehepaar will verdächtigen BMW gesehen haben

Koblenz - Sie „recherchierte“ in ihrem Gehirn, befragte ihr „moralisches Gewissen“, dachte „tiefgründig“ nach. Jetzt ist die Rentnerin (68) sicher: Sie hat den BMW der mutmaßlichen Doppelmörderin Henrike Schemmer (46) am mutmaßlichen Tattag in Koblenz gesehen.

Das Klingelschild der Schemmers.
DOS
 

Auch ihr Mann (72) will ihn gesehen haben. Beide merkten sich angeblich zufällig dessen Kennzeichen – eineinhalb Jahre lang.

Laut Anklage fuhr Henrike Schemmer am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein und tötete beide. Die 1,90 Meter große Frau bestreitet die Tat. Und sie bestreitet, dass sie zur Tatzeit in Koblenz war.

Der Doppelmordprozess am Landgericht Koblenz gegen Henrike Schemmer läuft seit Dezember. Bereits im Januar hatte ein Motorradfahrer (46) behauptet, den BMW an jenem Julitag in Tatortnähe gesehen zu haben. Dessen Kennzeichen lautete EL – RS – 566. Der Mann konnte es sich angeblich so merken: „EL“ erinnerte ihn an den Ort Ellwangen, wo er schon oft war. „RS“ sei eine Abkürzung des Autoherstellers Ford, die er kenne. „566“ habe er sich nicht ganz gemerkt, nur „56“. Damit verbinde er den 5. Juni, seinen Geburtstag.

Jetzt, am 14. Prozesstag, hat ein Rentnerpaar aus dem Raum Koblenz ausgesagt, den BMW der Angeklagten am mutmaßlichen Tattag ebenfalls in Tatortnähe gesehen zu haben. Die Frau erzählte folgende Geschichte: Sie fuhr am 2. Juli 2011 mit ihrem Mann nach Neuwied zum Einkaufen, stellte ihren nagelneuen Mercedes am Kaufland ins Parkhaus und merkte sich das Kennzeichen eines BMW. Denn er stand in der Nähe, und sie hatte Angst, dass er ihren Mercedes beim Ausparken beschädigt. EL – RS – 566 merkte sie sich so: „EL“ steht für Emsland, „RS“ sind die Initialen einer Verwandten, „5“ ist der Monat ihres Hochzeitstages und „66“ ihre Hausnummer. Als sie vom Einkaufen zurückkam, sah sie die auffallend große BMW-Fahrerin mit zwei Kindern. Sie fragte ihren Mann über die Fahrerin: „Ist das eine Frau oder ein Mann?“ Antwort: „Eine Frau, die hat einen Busen.“ Dann fuhr die Rentnerin schnell davon. Begründung: Eine Frau mit Kindern sei oft unaufmerksam und könnte ihren Mercedes am Kotflügel erwischen.

Am 7. Juli 2011 sah die Frau den BMW laut ihrer Aussage erneut. Sie war damals in Neuwied auf dem Deichstadtfest, fuhr später mit ihrem Mann über die B 42 nach Hause und sah den Wagen im Vorbeifahren in Koblenz am Café Novum. Es war dämmrig, sie fuhr etwa Tempo 60. Aber sie ist sicher: Es war dieser BMW. Und sie ist sicher, dass es der 7. Juli war. Weil sie sich Doppelzahlen gut merken kann, weil Deichstadtfest war und weil sie ihren Mann auf der Fahrt nach dem Datum fragte. Ende Januar 2013 sah sie in der RZ ein Bild von Henrike Schemmer – und erkannte in ihr angeblich die BMW-Fahrerin aus Neuwied. Sie ging zur Polizei, berichtete von ihren Beobachtungen. Ihr Mann bestätigte diese.

 

Die Frau behauptete, sie sei ganz sicher, dass der BMW ein Viertürer war. Doch die Polizei fahndete nach einem Zweitürer. Die Anwälte der Angeklagten kritisierten: Es sei an jenem Café unmöglich, nachts im Vorbeifahren ein Kfz-Schild zu erkennen. Außerdem sei die Rentnerin bei der Polizei noch sehr unsicher gewesen, ob sie am 7. Juli das Deichstadtfest besuchte. Jetzt sei sie sich aber angeblich ganz sicher. Die Frau erwiderte, sie habe eben noch einmal „tiefgründig“ nachgedacht.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Koblenzer Doppelmord-Prozess: Urteil fällt wohl erst im Mai

Koblenz - Der Prozess um die Bluttat von Horchheim geht weiter: Henrike Schemmer (46), die ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer erstochen haben soll, muss sich am Mittwoch wieder vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Mit einem Urteil ist so bald nicht zu rechnen.

Der Prozess gegen Henrike Schemmer (hier mit ihrem Anwalt) geht am Mittwoch weiter.
DPA
 

Die Richter werden voraussichtlich erneut Telefongespräche der Angeklagten abspielen, die von 
der Polizei heimlich mitgeschnitten wurden. Der Prozess läuft seit 18. Dezember. Am Mittwoch ist bereits der 15. Verhandlungstag. Danach wird der Prozess noch mal für knapp drei Wochen unterbrochen.

Bisher sind vier weitere Prozesstage anberaumt: 9. April, 12. April, 30. April und 15. Mai. Somit fällt das Urteil wohl frühestens in knapp zwei Monaten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Henrike Schemmer Doppelmord vor. Die 46-Jährige soll ihre Schwiegereltern heimtückisch getötet haben, außerdem aus Habgier und niedrigen Beweggründen. Ihr droht eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Emsland) 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus der Schwiegereltern ein und tötete beide. Sie bestreitet die Tat.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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19.03.2013, 13:06 Uhr

 
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Wie läuft der Koblenzer Doppelmord-Prozess? Eine Zwischenbilanz

Koblenz - Wer tötete die Koblenzer Eheleute Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer? War es ihre Schwiegertochter? Hat Henrike Schemmer das Paar erstochen, um an dessen Erbe zu gelangen – und davon mit ihrer Familie zu leben? Vor dem 15. Verhandlungstag am Mittwoch ist es Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.

Schemmer-Gräber im Ruhewald bei Braubach: Die Schwiegertochter soll das Ehepaar ermordet haben.
HARTMUT WAGNER
 

Die 46-Jährige steht seit Dezember vor dem Landgericht Koblenz. Tatvorwurf: Doppelmord aus Habgier. Morgen geht der spektakuläre Prozess nach drei Wochen Pause weiter. Eine erste Bestandsaufnahme:

Die Bluttat: Laut Anklage fuhr Henrike Schemmer am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz-Horchheim, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern ein – und erstach sie. Zwei Tage später melden sie und ihr Mann der Polizei, dass sie das tote Paar soeben entdeckt haben. Die Tatwaffe, wahrscheinlich ein Messer, wurde nie gefunden. Die Ermittler schließen deshalb aus, dass es Suizid war.

Der Schlüssel: Die Polizei fand am Tatort einen Schlüssel zum Haus der Toten – im Freien, direkt neben der Haustür. Ein Beamter sagte später: „Er lag dort fast wie auf dem Präsentierteller." Henrike Schemmer, die selbst einen Hausschlüssel besaß, behauptete, ihre Schwiegermutter habe ihr kurz vor der Tat von einem verlorenen Schlüssel erzählt. Sie erinnere sich aber nicht mehr genau. Da der Täter mit einem Schlüssel ins Haus gekommen sein soll, wollten die Polizisten mehr erfahren. Sie schlugen der Angeklagten vor, sich von Experten hypnotisieren zu lassen, um ihre Erinnerung so vielleicht aufzufrischen. Aber: Die Angeklagte lehnte ab.

Das Verhör: Die Polizei nahm Henrike Schemmer im Mai 2012 fest – und vernahm sie sieben Stunden lang. Die 46-Jährige bestritt die Tat: „Ich bin kein geldgeiles Luder!" Aber sie verstrickte sich in Widersprüche und gab schließlich zu, kein Alibi zu haben. Sie schilderte nacheinander drei Versionen der Tatnacht. Erstens: Am 7. Juli war sie bis 21.30 Uhr bei ihrer Nachbarin beim Kaffeetrinken. Dann fuhr sie ihren BMW zu einer Werkstatt, da er am nächsten Morgen repariert werden sollte. Um 21.45 Uhr ging sie wohl zu Bett. Dort wurde sie um 23.45 Uhr von einer ihrer Töchter gesehen. Um 6.30 Uhr wurde sie wach und führte ihre Hunde aus. Zweitens: Sie war bis etwa 21 Uhr bei ihrer Nachbarin. Dann fuhr sie mit ihrem BMW zu einem Netto-Markt, um Zigaretten zu kaufen. Doch der Laden war geschlossen – und plötzlich sprang ihr BMW nicht mehr an. Sie lief nach Hause, ging schlafen. Am Morgen lief sie wohl zurück, holte den BMW und brachte ihn zur Werkstatt. Drittens: Sie wollte sich in jener Nacht selbst töten, mit dem BMW gegen einen Brückenpfeiler rasen. Sie fuhr zu Hause los – wohin genau, wisse sie aber nicht mehr. Jedenfalls Richtung Norden, nicht Richtung Süden, nicht Richtung Koblenz.

 

Der Prozess: Es ist ein zäher Indizienprozess. 14 Verhandlungstage sind vorbei, doch Henrike Schemmer sagte nur einen einzigen Satz: „Ich werde schweigen." Auch ihr Mann (48), der Sohn des getöteten Paares, schwieg vor Gericht. Ebenso ihre drei Töchter (18, 15, 15), ihre Mutter (74) und ihre Schwester (50). Sie alle beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sagten nichts, obwohl sie vielleicht wichtige Beobachtungen gemacht haben.

Die Zuhörer: Zu Beginn der Prozesstage begrüßt der Vorsitzende Richter Ralf Bock die rund 80 Zuhörer. Die antworten mit einem schallenden „Guten Morgen!". Sie warten oft stundenlang vor dem Saal, kämpfen um jeden freien Platz. Manche reisen viele Kilometer an, nehmen eigens Urlaub, debattieren bis spät in die Nacht. Einen Prozess mit so großem öffentlichen Interesse gab es in Koblenz seit Jahren nicht.

Die Anwälte: Die Angeklagte lässt sich von Johann Schwenn und Julia von Dreden verteidigen. Promi-Anwalt Schwenn, der einst Gregor Gysi, Jan Ullrich und Jörg Kachelmann vertrat, teilt im Prozess gern aus. Er beanstandet Fragen der Staatsanwälte und lässt zugleich wissen, dass er nicht deren Assistent sei. Mal motzt er über „feuilletonistische Betrachtungen" eines Zeugen, mal über das „Gequatsche" und „Geschnatter" der Zuhörer. „Dauerhuster" verlangt er des Saales zu verweisen, das Gericht sei zum Husten der falsche Ort.

Die Zeugen: Bisher sagten im Prozess gut 60 Zeugen und Gutachter aus. Fünf Ergebnisse: Erstens wurden im Haus der Toten keine DNA-Spuren der Angeklagten gefunden. Zweitens: Mehrere Bekannte der Toten beteuerten, diese noch am 8. Juli in Koblenz gesehen zu haben. Doch ein Mediziner obduzierte die Leichen. Sein Fazit: Die Zeugen irren wohl, das Paar muss am 8. Juli bereits tot gewesen sein. Drittens: Ein Motorradfahrer und ein Rentnerpaar wollen den BMW der Angeklagten am mutmaßlichen Tatabend in Tatortnähe gesehen haben. Sie merkten sich angeblich dessen Kfz-Schild – und meldeten sich gut ein Jahr nach der Tat bei der Polizei. Viertens: Die Nachbarin, die mit der Angeklagten an jenem Juliabend Kaffee trank, behauptete, sie sei später von der Angeklagten gefragt worden, ob sie ihr beim Beschaffen eines Alibis helfen könne.Fünftens: Zwei Polizisten sagten aus, die Angeklagte habe nach dem Auffinden der Leichen erschüttert gewirkt. Einer erinnerte sich: „Sie schrie, war kaum zu beruhigen."

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Koblenzer Doppelmord-Prozess: Sohn der Opfer verdächtigte Drogenhändler

Koblenz - Der spektakuläre Doppelmord-Prozess um den Tod der Koblenzer Eheleute Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer – jetzt wurde öffentlich, wie deren Sohn (48) sich die Bluttat erklärte: Er verdächtigte Männer aus dem Drogenmilieu, die seine Eltern kurz vor der Tat im Frankreichurlaub kennengelernt haben könnten.

Die Angeklagte mit ihrem Anwalt
DPA
 

Vielleicht hätten sie seine Eltern heimlich als Drogenkuriere missbraucht und später getötet, als sie die Ware wiederhaben wollten. Der Sohn wunderte sich, weil am Tatort keine Schublade durchwühlt, kein Geld und kein Schmuck gestohlen wurden.

Der 48-Jährige verlor durch die Bluttat von Horchheim seine Eltern und – zumindest vorläufig – auch seine Ehefrau Henrike Schemmer (46). Sie ist die Angeklagte im Doppelmord-Prozess am Landgericht Koblenz und sitzt seit Mai 2012 in Haft.

Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus der Opfer ein – und erstach beide. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Und auch der 48-Jährige glaubt offenbar an deren Unschuld. Er äußerte den Verdacht, dass seine Eltern durch Drogenhändler getötet wurden, bereits im September 2011.

Damals telefonierte er mit einem Bekannten – die Polizei schnitt das Gespräch mit, das Gericht spielte es jetzt im Prozess vor. So könnte es laut dem Sohn zur Bluttat gekommen sein: Seine Eltern waren kurz zuvor in Frankreich im Urlaub. Vielleicht erzählten sie dort einem Unbekannten, dass sie bald wieder abreisen. Dieser Unbekannte war Drogenhändler und packte den Eltern ein Paket unters Auto. Damit fuhren sie nichts ahnend nach Koblenz. Dann, als der Täter das Paket abholen wollte, muss die Situation eskaliert sein.

„Das ist die einzige Story, die schlüssig ist für mich", sagte der Sohn am Telefon. Ob er noch heute diese Ansicht vertritt, ist unklar. Er verweigerte vor Gericht die Aussage.

Am 15. Prozesstag spielte das Gericht fünf Stunden lang 26 Telefonate vor, die die Polizei heimlich aufzeichnete. Die Gespräche zwischen der Angeklagten und ihrem Mann schildern Szenen einer Ehe. Es geht um Nudeln mit Tomatensoße, um Probleme mit Heizkörpern, einen verschollenen Surfanzug und Streit mit den Töchtern.

Die Angeklagte verfolgte das Abspielen der Gespräche mit gesenktem Kopf. Sie musste ertragen, dass fünf Richter, zwei Staatsanwälte, 80 Zuhörer und ein Pressevertreter Einblick in ihr Privatleben erhielten.

In einem Telefonat behauptet der Sohn, sein Vater sei am Tatabend wohl noch gar nicht im Bett gewesen, bevor ihn der Täter im Bad erstach. Doch der Vorsitzende Richter Ralf Bock widersprach jetzt in diesem Punkt: Nach seiner Ansicht zeigen die Tatortbilder vom Bett des Vaters, dass dort kurz zuvor jemand aufgestanden sein muss. Der Prozess geht am 9. April weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Fall Schemmer: Familie lebte in Angst

Koblenz - Henrike Schemmer (46) soll eine Doppelmörderin sein - und ihre Schwiegereltern heimtückisch erstochen haben. Aber: Sie bestreitet dies. In den Monaten nach der Bluttat von Koblenz-Horchheim schilderte sie mehrfach, dass sie Angst vor dem Täter habe, unter Panikattacken litt und deshalb sogar den Beerdigungstermin ihrer Schwiegereltern geheim hielt.

Die Angeklagte mit ihrem Anwalt
DPA
 

Die 46-Jährige muss sich wegen Doppelmordes vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus von Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein - und erstach beide. Sie soll die Tat verübt haben, um Zugriff auf deren beträchtliches Erbe zu erhalten.

Am 16. Prozesstag wirkte die 46-Jährige niedergeschlagen, ihr Blick war traurig, ihr Gesicht eingefallen. Die Ehefrau und Mutter dreier Töchter sitzt seit gut zehn Monaten hinter Gittern - und muss befürchten, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt zu werden.

Das Gericht spielte am Dienstag erneut gut 30 Telefonate von Henrike Schemmer und deren Mann ab, die von der Polizei bis zur Festnahme der Angeklagten heimlich aufgezeichnet wurden. Es ging um Fahrten in die Schweiz, ein überzogenes Konto sowie Reinigung und Verkauf des Tatorthauses. In Telefonaten mit einer Freundin und einem Polizisten erzählte Henrike Schemmer, ihre Familie habe befürchtet, der Täter sei ein Psychopath. Darum habe sie die Beerdigung der Schwiegereltern nicht öffentlich gemacht. Sie habe Angst gehabt, dass der Täter bei der Beisetzung auftaucht und sich daran "aufgeilt". Auch nach ihrer Festnahme sagte die Angeklagte bei der Polizei, sie habe Panik gehabt, weil der Täter noch frei herumlaufe.

In Gesprächen mit Bekannten beklagte die 46-Jährige: Das Schlimmste sei, dass die Polizei zu wenig Einblick in ihre Ermittlungen gebe. "Weißt du, wenn du davon was hörst, hast du das Gefühl, die machen was." Die Angeklagte schimpfte auch über die Zeitung in ihrem Wohnort: "Über jeden Pups steht da was drin, wenn jemand mal einen Dackel überfährt ..." - aber nichts über die Koblenzer Bluttat.

Mit der Arbeit der Polizei war die Angeklagte gar nicht zufrieden. Sie berichtete am Telefon von einem Spezialisten, der die Polizeiakten analysierte. Sein Fazit: Der Täter muss sich von den Opfern massiv in seiner Existenz bedroht gefühlt haben. Dazu die Angeklagte: "Absoluter Blödsinn!" Ihre Schwiegereltern hätten keine Existenz bedroht.

Nach der Bluttat renovierte Henrike Schemmer mit ihrer Familie ihr ganzes Haus. Neues Esszimmer, neues Wohnzimmer, neue Kinderzimmer. "Kein Raum ist mehr so, wie er mal war", sagte sie am Telefon. Es sollte ein Neuanfang sein, der die Trauer erträglicher mache. Der Prozess geht am Freitag weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Koblenzer Doppelmord-Prozess: Tochter plauderte beim Abendbrot

Koblenz - Neue Zeugenaussage zur Koblenzer Bluttat: Sie ist die älteste Tochter (18) von Henrike Schemmer (46) – der Angeklagten im spektakulären Doppelmordprozess vor dem Landgericht Koblenz. Sie verweigerte im Gerichtssaal die Aussage. Sie wollte nicht sagen, welche Erinnerung sie an die mutmaßliche Tatnacht hat.

Die 46-jährige Angeklagte Henrike S. steht vor dem Koblenzer Landgericht zwischen ihren Anwälten Johann Schwenn (links) und Julia von Dreden.
 

Aber: Sie machte wohl eine wichtige Beobachtung – und die kam jetzt ans Licht. Die Tochter soll einer Bekannten (50) beim Abendbrot beiläufig erzählt haben, dass ihre Mutter in der mutmaßlichen Tatnacht erst um 6 Uhr morgens nach Hause kam. Dies hat die Bekannte am 17. Prozesstag ausgesagt.

Henrike Schemmer soll ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ermordet haben. Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Horchheim, drang ins Haus der Eheleute ein – und erstach beide.

Wo war die Angeklagte in der mutmaßlichen Tatnacht? Sie sagt im Prozess kein Wort. Doch nach ihrer Festnahme 2012 machte sie bei der Polizei eine siebenstündige Aussage. Erst erklärte sie, sie sei nachts zu Hause gewesen, gegen 21.45 Uhr zu Bett gegangen und morgens gegen 6.30 Uhr aufgestanden. Doch als sie merkte, dass die Polizisten ihr nicht glauben, änderte sie ihre Aussage. Sie behauptete plötzlich, sie wollte sich in jener Nacht töten, mit dem Auto gegen einen Brückenpfeiler rasen. Sie sei zu Hause losgefahren, wohin, wisse sie nicht mehr.

Dass Henrike Schemmer in jener Julinacht nicht zu Hause war, hat deren Tochter offenbar bemerkt. Die 18-Jährige soll am 8. Juli 2011 – wenige Stunden nach der mutmaßlichen Tatnacht – mit einem Freund (18) und dessen Mutter zu Abend gegessen haben. Laut Aussage der Mutter erzählte die 18-Jährige dabei: Die Angeklagte sei in der Nacht zuvor erst um 6 Uhr morgens nach Hause gekommen. Sie habe eine Freundin besucht und sich „verquatscht“. Als die 18-Jährige dies erzählt haben soll, konnte sie noch nicht wissen, dass wahrscheinlich in jener Nacht ihre Großeltern erstochen wurden – und ihre eigene Mutter deshalb vor Gericht kommen würde. Grund: Die Leichen des Ehepaares Schemmer wurden erst am 9. Juli 2011 entdeckt.

Im Prozess sagte auch der Freund der 18-Jährigen aus. Kurios: Als er bei der Polizei vernommen worden war, machte er laut Protokoll eine ähnliche Aussage wie seine Mutter. Er las und unterschrieb dieses nach eigenen Angaben auch. Aber: Im Prozess erklärte er, er habe das Gespräch zwischen seiner Mutter und der 18-Jährigen gar nicht gehört. Seine Mutter habe ihm später nur erzählt, was die 18-Jährige über die Angeklagte gesagt haben soll. Der Prozess geht am 30. April weiter.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Doppelmord-Prozess dauert länger: Psychiater untersucht Henrike Schemmer

Koblenz - Der Doppelmordprozess um die Bluttat von Koblenz-Horchheim dauert länger als geplant. Grund: Die Angeklagte Henrike Schemmer (46) hat Anfang der Woche entschieden, dass sie sich im Gefängnis von einem Psychiater begutachten lässt.

Die 46-jährige Angeklagte Henrike S. steht vor dem Koblenzer Landgericht zwischen ihren Anwälten Johann Schwenn (links) und Julia von Dreden.
 

Dies teilten ihre Anwälte am 18. Prozesstag am Landgericht Koblenz mit. Außerdem stellten sie Beweisanträge. Das Gericht soll unter anderem prüfen lassen, ob der BMW, den die Angeklagte in der mutmaßlichen Tatnacht gefahren haben soll, überhaupt einsetzbar war für eine Fahrt zum Tatort. Bisher war der 15. Mai als letzter Prozesstag geplant.

Bis dahin kann der Psychiater das Gutachten aber nicht erstellen. Darum sind weitere Prozesstage nötig. Henrike Schemmer soll ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer heimtückisch ermordet haben, außerdem aus Habgier und niedrigen Beweggründen.

Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von Haren (Niedersachsen) rund 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus ihrer Schwiegereltern ein – und erstach beide. Dann soll sie zurück nach Haren gefahren sein. Sie bestreitet die Tat, verstrickte sich aber nach ihrer Festnahme im Polizeiverhör in Widersprüche.

Die Anwälte von Henrike Schemmer betonten im Prozess, dass der BMW zur mutmaßlichen Tatzeit möglicherweise einen Motorschaden hatte und nicht geeignet war, die 700 Kilometer lange Strecke Haren-Koblenz-Haren zu fahren. Sie begründeten dies mit der Aussage eines Mechatronikers aus Haren, der den BMW schon mehrfach reparierte.

Er hatte im Prozess ausgesagt, dass er das Auto Anfang Juli 2011 zur Reparatur bekam. Es sei nur auf drei Zylindern gelaufen und für lange Strecken nur schwer einsetzbar gewesen.Die Anwälte von Henrike Schemmer wollen im Prozess weitere Zeugen vernehmen.

Darum geht es: Die Angeklagte fuhr am 9. Juli 2011 mit ihrer Familie zu ihren Schwiegereltern – und fand deren Leichen. Später sagte sie bei der Polizei, der Besuch in Koblenz sollte eine Überraschung sein, da die Schwiegermutter Geburtstag hatte. Jetzt wollen die Anwälte zwei Zeuginnen befragen, um zu belegen, dass die Schwiegermutter an ihrem Geburtstag seit Längerem eine Familienfeier geplant hatte. Die Schwiegermutter soll darüber mit den Zeuginnen gesprochen haben.

Der Prozess geht am 15. Mai weiter. Wann die zusätzlichen Verhandlungstage stattfinden, ist unklar.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

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Neue Zeugenaussagen im Koblenzer Doppelmord-Prozess: Bluttat bleibt rätselhaft

Koblenz - Die Bluttat an den Koblenzer Eheleuten Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer bleibt rätselhaft: War der Besuch bei den getöteten Rentnern, bei dem die verdächtige Schwiegertochter und ihr Mann die Leichen der beiden fanden, eine Überraschung oder nicht?

Die 46-jährige Angeklagte Henrike S. steht vor dem Koblenzer Landgericht zwischen ihren Anwälten Johann Schwenn (links) und Julia von Dreden.
 

Die mutmaßliche Doppelmörderin Henrike Schemmer (46) behauptete bei der Polizei, dass sie am 9. Juli 2011 zum Haus ihrer Schwiegereltern in Koblenz-Horchheim fuhr und deren Leichen entdeckte. Sie sei mit ihrer Familie aus dem Emsland angereist, um die Schwiegermutter zu deren Geburtstag zu überraschen. Sie habe den Besuch zwei Tage zuvor mit ihrem Schwiegervater vereinbart. Aber: Jetzt haben im Doppelmordprozess am Landgericht Koblenz zwei Zeuginnen erklärt, dass Waltraud Schemmer längst von einem Familienbesuch wusste. War der angebliche Überraschungsbesuch also gar keine Überraschung?

Der Prozess läuft seit Dezember, es gab bisher 19 Verhandlungstage. Laut der Staatsanwaltschaft fuhr die Angeklagte Henrike Schemmer am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort in Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, erstach ihre Schwiegereltern – und fuhr sofort zurück nach Haren.

Zunächst sagte am Mittwoch eine Rentnerin (68) aus. Sie war eine Nachbarin der Eheleute, sprach oft mit ihnen über Gartenarbeit. Am 6. Juli soll Waltraud Schemmer ihr erzählt haben: „Am Samstag haben wir ein Familienfest." Sie soll gesagt haben, dass ihr Sohn kommt – und abfällig ergänzt haben, dass ihre Schwiegertochter auch komme. Die Zeugin beteuerte, sie sei sich 100-, nein 1000-prozentig sicher, dass ihre Aussage der Wahrheit entspricht.

Als Zweite sagte die einstige Friseurin (46) von Waltraud Schemmer aus: Die Getötete sei seit sechs Jahren ihre Kundin gewesen. Sie habe ihr mehrfach gesagt, dass sie ein schlechtes Verhältnis zu ihrer Schwiegertochter habe. Und sie habe ihr einige Tage vor der Tat erzählt, dass ihr Sohn zu ihrem Geburtstag kommt. Beide Zeuginnen sagten im Prozess auf Antrag von Henrike Schemmers Anwälten aus.

Im Prozess sagte auch ein Kfz-Gutachter aus. Es ging um die Frage, ob der BMW der Angeklagten in der mutmaßlichen Tatnacht für die 700 Kilometer lange Strecke Haren–Koblenz–Haren einsetzbar war. Denn eine Werkstatt musste in dem Wagen kurz nach der Tat eine defekte Zündkerze austauschen. Laut dem Gutachter wäre es nicht möglich gewesen, die gesamte Strecke mit einer defekten Zündkerze zu fahren, ohne einen Motorschaden zu verursachen.

http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Neue-Zeugenaussagen-im-Koblenzer-Doppelmord-Prozess-Bluttat-bleibt-raetselhaft-_arid,597106.html


 

Doppelmordprozess in Koblenz: Angeklagte wollte Alibi von ihrer Tochter

Koblenz. Henrike Schemmer (47) soll ihre Schwiegereltern erstochen haben – und offenbar wollte sie von ihrer ältesten Tochter (18) ein Alibi: Jetzt, am 20. Tag im spektakulären Doppelmordprozess vor dem Landgericht Koblenz, haben die Richter die Aufnahme eines Gesprächs der Angeklagten abgespielt.

 

Die Polizei hatte es im Auto der Frau heimlich mitgeschnitten. In dem Gespräch schärfte sie ihrer Tochter wohl ein, dass sie von ihr ein Alibi braucht. Darüber hätten sie beide ja schon mal gesprochen. Und das müsse für immer unter ihnen bleiben.

Die Angeklagte soll ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer aus Habgier ermordet haben. Laut Anklage fuhr sie am 7. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort in Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz und erstach beide.

Die Polizei zeichnete das Gespräch im April 2012 auf: An jenem Tag fährt die Angeklagte mit ihrer Tochter im Auto. Man hört Fahrgeräusche, aus dem Radio dröhnen Gesänge von Adele und U2. Mutter und Tochter streiten. Es geht um einen Arzttermin. Die Tochter will diesen nicht wahrnehmen. Nach zehn Minuten kommt das Gespräch plötzlich auf das Alibi.

Einen Monat später wurde Henrike Schemmer festgenommen. Das Gespräch über das Alibi bestand nur aus wenigen Sätzen – aber die Polizei nahm es offenbar sehr ernst. Das zeigte das Verhör der Angeklagten nach ihrer Festnahme. Es wurde gefilmt und im Prozess gezeigt. Die Angeklagte schilderte darin, wie sie in der mutmaßlichen Tatnacht schlafen ging – und ihre älteste Tochter sie zufällig gegen 23.45 Uhr im Bett sah. Später konfrontierte Ermittler Thomas Lauxen die Angeklagte mit dem Gespräch auf der Autofahrt 2012. Er warf ihr vor, sie habe ihre Tochter benutzt, um sich ein Alibi zu beschaffen.

Die Anwälte der Angeklagten beantragten jetzt, die ZDF-Serie „Aktenzeichen XY“ vom 6. Juni 2012 vor Gericht abzuspielen. In der Sendung, die auf dem Internetportal YouTube zu sehen ist, zeigt Ermittler Lauxen, mit welchem BMW (Farbe, Kennzeichen) und auf welcher Route die Angeklagte in der mutmaßlichen Tatnacht unterwegs gewesen sein könnte. Und: Er fragte, wer sie zufällig gesehen hat.

Später – im September 2012 und im Januar 2013 – sagten drei Zeugen bei der Polizei aus, die den BMW der Angeklagten in der mutmaßlichen Tatnacht in Tatortnähe gesehen haben wollen. Sie hatten erstaunliche Detailkenntnisse. Die Anwälte der Angeklagten halten es für möglich, dass die Zeugen – ein Ehepaar und ein Motorradfahrer – durch die TV-Sendung in ihrer Aussage beeinflusst wurden. Der Prozess geht am 19. Juni weiter.

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20.06.2013, 09:55 Uhr
Koblenzer Doppelmord-Prozess: Angeklagte klagt über Weltschmerz
 
Koblenz - Fortsetzung im spektakulären Koblenzer Doppelmord-Prozess: Vor dem Landgericht berichtete ein Psychiater über seine Begegnungen mit der Angeklagten, die ihre Schwiegereltern ermordet haben soll. Sie klagte demnach über Weltschmerz und sprach von Suizidabsichten,
 
Die 46-jährige Angeklagte Henrike S. steht vor dem Koblenzer Landgericht zwischen ihren Anwälten Johann Schwenn (links) und Julia von Dreden.
Sie wollte sich angeblich wieder mal das Leben nehmen, nachts auf die Autobahn fahren, einen Unfall verursachen. Aber: Alles ging schief. Erst sprang ihr BMW nicht an, dann nahm sie mit ihrem Dacia eine falsche Autobahnauffahrt – schließlich warf sie ihre Suizidpläne über den Haufen. Vielleicht sollte es ja nicht sein.
Vielleicht war das alles ein Zeichen für das Leben. Sie fuhr zurück zu ihrem Haus nach Haren, zu ihren Töchtern und ihrem Jack Russell Terrier. Sie kuschelte sich mit dem Tier um 1 Uhr ins Bett und schlief ein.
So schilderte Henrike Schemmer (47) kürzlich einem Psychiater, wie sie die Nacht auf den 8. Juli 2011 erlebt haben will. Sie steht seit Dezember vor dem Landgericht Koblenz, weil sie ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer in jener Julinacht heimtückisch erstochen haben soll. Laut Anklage fuhr sie mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) rund 350 Kilometer nach Koblenz, drang ins Haus des Paares ein und erstach beide.
Am 21. Prozesstag berichtete Dr. Gerhard Buchholz (57) über seine stundenlangen Gespräche mit der Angeklagten. Der Psychiater, der auch den Krufter Dreifachmörder und den „Horror-Vater" im Missbrauchsfall in Fluterschen begutachtet hatte, schilderte die Angeklagte als eine Frau, die sich nach eigener Aussage seit ihrem zwölften Lebensjahr mit Suizidgedanken befasste. Ein Grund sei ihr Vater gewesen, der sie mit „Psychoterror" niedermachte und demütigte. Wenn sie für etwas zu lange brauchte, soll er sie angeschnauzt haben: „Mach schneller, du Spasti!"
Schon als Kind habe sie in Suizidabsicht Tabletten gesammelt oder sich die Pulsadern aufgeschnitten. Auf ihrer Schulter säßen ein Engelchen und ein Teufelchen – der eine schwärme vom Leben, der andere rate zum Tod. Sie habe von ihren Suizidgedanken nur sehr wenigen Menschen erzählt. Und sie wollte nicht zum Arzt, weil sie befürchtete, dass dort zu viel Kindheitserinnerungen hochkommen. Ihr sei erst in der Haft bewusst geworden, dass sie vielleicht an Depressionen leidet.
 In den Tagen vor jener Julinacht 2011 hatte die Angeklagte laut dem Gutachter das Gefühl, sie sei es nicht wert weiterzuleben. Der ganze Weltschmerz sei auf sie eingestürzt. Sie schrieb keinen Abschiedsbrief, weil sie einen Unfall vortäuschen wollte. Bevor sie losfuhr, habe sie einer Tochter gesagt, sie besuche in Köln eine Freundin. Aber sie habe vergessen, dieser Freundin den Besuch anzukündigen. Und sie fuhr versehentlich nicht Richtung Köln, sondern Richtung Norden nach Leer.
 
Laut dem Gutachter gibt es kein Anzeichen dafür, dass die Angeklagte – falls sie die Tat verübte – in der Tatnacht vermindert schuldfähig war.Am 14. Prozesstag hatte ein Ehepaar behauptet, es habe den BMW der Angeklagten einige Tage vor der Tat in Neuwied gesehen, ebenso in der Tatnacht in Tatortnähe. Jetzt erklärte das Gericht, dass es zumindest den Wahrheitsgehalt der Aussage der Frau bezweifle.
Henrike Schemmer sitzt seit Mai 2012 in Untersuchungshaft. Im Gespräch mit dem Gutachter beteuerte sie erneut ihre Unschuld. Sie habe im Dezember einen Zusammenbruch erlitten, die Haft sei ein Albtraum. Der Prozess geht am 27. Juni weiter. Dann halten die beiden Staatsanwälte wohl ihr Plädoyer.

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Koblenzer Doppelmord-Prozess auf Zielgerade: Anklage vor Plädoyer

Koblenz - Mehr als sechs Monate nach dem Auftakt kommt der Koblenzer Doppelmord-Prozess auf die Zielgerade. Am heutigen Donnerstag könnte die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen die 47 Jahre alte Angeklagte aus Haren im Emsland vor dem Landgericht plädieren.

Der Frau wird vorgeworfen, im Juli 2011 nach Koblenz gefahren zu sein und ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau in deren Haus erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie dies aus Habgier tat.

Die Angeklagte bestreitet die Tat. In dem langwierigen Verfahren sind zahlreiche Zeugen vernommen worden. Geladen waren auch ihr Mann, ihre drei Töchter sowie ihre Mutter. Sie sagten jedoch nicht aus.

Update 10.45 Uhr: Wie RZ-Gerichtsreporter Hartmut Wagner im Laufe des Vormittags berichtete, hält die Staatsanwaltschaft Henrike Schemmer für schuldig. Staatsanwältin Andrea Maier plädiert seit mehr als einer Stunde. Später mehr auf rhein-zeitung.de

Update 12.15 Uhr: Mittagspause am Landgericht - am Nachmittag wird weiter plädiert.

http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Koblenzer-Doppelmord-Prozess-auf-Zielgerade-Anklage-vor-Plaedoyer-_arid,615387.html


 

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Koblenzer Doppelmord-Prozess: Staatsanwältin fordert lebenslange Haft für Henrike Schemmer

Koblenz. Im spektakulären Koblenzer Doppelmordprozess hat die Staatsanwältin  lebenslange Haft für Henrike Schemmer (47) gefordert. Nach Überzeugung der Staatsanwältin hat die Angeklagte ihre Schwiegereltern im Juli 2011 in deren Haus in Koblenz-Horchheim erstochen, weil sie an deren Erbe wollte.

Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Angeklagte die Morde heimtückisch und aus Habgier verübte. Sie beantragte in ihrem Plädoyer die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Staatsanwältin erklärte, die getöteten Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer hinterließen ein Erbe im Gesamtwert von 1,7 Millionen Euro. Ihre Schwiegertochter bestreitet, die Tat begangen zu haben. Am 2. Juli plädieren die Verteidiger der Angeklagten. Das Urteil wird für den 5. Juli erwartet.

Staatsanwältin Andrea Maier blickte in ihrem mehr als vier Stunden langen Plädoyer auf die monatelange Beweisaufnahme zurück. Es gebe zwar keine objektiven Spuren am Tatort, die die Täterschaft der Schwiegertochter belegten, dafür liege aber eine Vielzahl an Indizien vor. Wenn man die einzelnen Puzzleteile zusammensetze, entstehe ein Gesamtbild, demzufolge die Täterschaft zweifellos feststehe, sagte Maier.

So habe es am Haus der Opfer keine Spuren eines gewaltsames Eindringens gegeben, auch sei nicht nach Wertgegenständen gesucht worden. Das spreche gegen einen Raubüberfall, und die Angeklagte habe einen Schlüssel für das Haus besessen. Zudem sei der Wagen ihres Mannes - des Sohnes der Getöteten -, mit dem sie von Haren nach Koblenz gefahren sein soll, von einem Zeugen in der Tatnacht nahe der Rhein-Mosel-Stadt gesehen worden.

Die Angeklagte habe kein glaubwürdiges Alibi und ein Motiv - das Erbe. Die Finanzlage der Familie der 47-Jährigen sei angespannt gewesen. Die Schwiegereltern hätten sie seit Jahren finanziell unterstützt, vor der Tat Zeugen zufolge aber darüber nachgedacht, die Zahlungen einzustellen.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vor der Verhaftung der Schwiegertochter hatte die Polizei allein zweimal in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ zu Zeugenaussagen aufgerufen. Zudem war in der Umgebung des Tatorts mit Spürhunden nach der Tatwaffe gesucht worden. dpa/haw

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28.06.2013, 9 Uhr 30

Koblenzer Doppelmord-Prozess: So begründet die Anklage ihre Lebenslang-Forderung

Koblenz - Plädoyer im spektakulären Koblenzer Doppelmordprozess: Henrike Schemmer (47) hat ihre Schwiegereltern ermordet, weil sie an deren Erbe wollte - Geld und Immobilien im Wert von 1,7 Millionen Euro. Davon ist Staatsanwältin Andrea Maier überzeugt.

Die Angeklagte Henrike Schemmer mit ihrem Verteidiger.
DPA
 

Sie hat am 22. Prozesstag eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert. Und: Sie beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Wenn das Gericht dies tut, kann sich die Haftentlassung der Angeklagten nach 15 Jahren um mehrere Jahre verzögern.

Staatsanwältin Andrea Maier hielt ein ungewöhnlich detailliertes Plädoyer. Sie stand Henrike Schemmer gegenüber, blickte in deren blasses Gesicht und schilderte 4,5 Stunden lang, wie diese die grauenvolle Tat wohl verübte. Die Angeklagte saß zwischen ihren Anwälten, hörte aufmerksam zu, machte sich Notizen, schüttelte mit dem Kopf. Sie bestreitet, die Tat begangen zu haben.

Warum soll die Angeklagte zur Doppelmörderin geworden sein? Nach Ansicht der Staatsanwältin und ihres Kollegen Oliver Dumstrey ging es um Geld: Henrike Schemmer lebte mit ihrem Mann (48) und ihren drei Töchtern (18, 16, 16) über ihren Verhältnissen. Das Familienkonto war regelmäßig um 7000 Euro überzogen. Darum ließen die Getöteten der Familie der Angeklagten seit 2007 rund 170 000 Euro an Zuwendungen zukommen, etwa für Heizöllieferungen oder Nachhilfe für die Töchter.

Doch diese komfortable Situation drohte sich laut der Staatsanwälte zu ändern. Denn es gab Streit. Die Angeklagte musste befürchten, dass die Schwiegereltern ihre finanzielle Hilfe stark reduzieren. Außerdem planten sie möglicherweise, ihr einziges Kind - den Ehemann der Angeklagten - zu enterben. Somit drohten der Familie drastische Geldprobleme. Doch die Angeklagte wollte ihr Haus renovieren und sich eine Schönheitsoperation gönnen. In dieser Lage wurde sie zur Doppelmörderin, so die Staatsanwälte. Sie habe heimtückisch und aus Habgier getötet.

So verübte die 47-Jährige laut der Staatsanwälte die Tat: Sie fuhr in der Nacht zum 8. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) rund 350 Kilometer nach Koblenz. Sie drang mit ihrem Schlüssel ins Haus von Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer ein - und erstach beide. Ihn tötete sie im Bad, sie im Schlafzimmer. Sie hatten insgesamt 20 Stich- oder Schnittwunden. Da die Tat nicht geräuschlos verlief, geriet die Angeklagte in Panik und wollte schnell weg. Darum legte sie fast keine falschen Spuren, die auf einen Raubmord eines Unbekannten schließen lassen. Sie deponierte nur vor dem Hauseingang einen Hausschlüssel.

Laut der Staatsanwälte gab es keine Spuren am Tatort, welche die Täterschaft von Henrike Schemmer beweisen. Aber es gebe viele Indizien, sodass feststehe: Sie war die Doppelmörderin. Beispiele: Die 47-Jährige hat kein Alibi, wollte sich aber eines beschaffen, indem sie versuchte, ihre Nachbarin und ihre Tochter zu Falschaussagen bei der Polizei zu überreden. Sie änderte mehrfach ihre Aussage zur Tatnacht, passte sie an die Ermittlungsergebnisse der Polizei an. Ihre Aussagen wurden zudem von glaubwürdigen Zeugen widerlegt - etwa von einem Mann, der ihren BMW in jener Nacht in Tatortnähe gesehen haben will. Der Prozess geht am 2. Juli weiter. Dann plädieren die Anwälte der Angeklagten.


Verteidigung plädiert auf Freispruch

Da sich der Text nicht kopieren lässt bitte den folgenden Link anklicken

 

http://www.focus.de/regional/koblenz/prozesse-verteidigung-plaediert-auf-freispruch-im-doppelmord-prozess_aid_1032060.html


 

Prozess um Doppelmord"Ich habe die Tat nicht begangen"

Hat eine Frau aus dem Emsland ihre Schwiegereltern ermordet? Nein, beteuert die Angeklagte und ihre Verteidigung fordert daher Freispruch. Ja, meint die Staatsanwaltschaft und plädiert auf lebenslange Haft. Mit Spannung wird nun in dem Koblenzer Prozess das Urteil erwartet.

Es gebe keinerlei Sachbeweise für die Täterschaft der 47-Jährigen, sagte Verteidiger Johann Schwenn vor dem Landgericht Koblenz.

Die Anklage hatte am vergangenen Donnerstag eine lebenslange Haft gefordert und zudem beantragt, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dies würde eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ausschließen. Am Freitag könnte das Urteil verkündet werden.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren im Emsland nach Koblenz gefahren zu sein. Dort soll sie im Stadtteil Horchheim nachts ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau in deren Haus erstochen haben. Die 47-Jährige bestreitet dies und hatte in dem seit Dezember 2012 laufenden Verfahren bislang geschwiegen. Am Dienstag nun sagte sie im Anschluss an das Plädoyer der Verteidigung: "Ich habe die Tat nicht begangen."

Staatsanwaltschaft sieht Habgier als Motiv

Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von Habgier als Motiv aus. Die Frau habe an das Vermögen der wohlhabenden Schwiegereltern gelangen wollen, hatte Staatsanwältin Andrea Maier gesagt. Deren Geld- und Immobilienvermögen soll bei rund 1,7 Millionen Euro gelegen haben.

Die Finanzlage der 47-Jährigen und ihres Mannes sei indes angespannt gewesen. Die Schwiegereltern hätten sie finanziell unterstützt, vor der Tat sollen sie Zeugen zufolge aber darüber nachgedacht haben, das Testament mit dem Sohn als Alleinerben zu ändern und Zahlungen einzustellen. Insgesamt gebe es zwar keine objektiven Spuren am Tatort, die die Täterschaft belegten, dafür liege aber eine Vielzahl an Indizien vor.

Verteidigung: Zeugen in Widersprüche verstrickt

Das sehen Verteidiger Schwenn und die zweite Anwältin der 47-Jährigen, Julia von Dreden, völlig anders. Es sei kein Motiv zutage gefördert worden. Eine Enterbung des Sohnes sei gar nicht möglich gewesen. Die Schwiegereltern hätten das Erbe nur auf den Pflichtteil - die Hälfte des Vermögens - beschränken können. Aber auch diese Summe hätte die wirtschaftlichen Sorgen beseitigt.

Das Argument der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe ihre Schwiegermutter gehasst, greife ebenfalls nicht, sagte Schwenn. "Das ist ja keine ganz ungewöhnliche Konstellation." Ihren Schwiegervater habe sie zudem gemocht. Darüber hinaus hätten sich Zeugen, die das Auto der Angeklagten in der Tatnacht gesehen haben wollen, in Widersprüche verstrickt.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/doppelmord-koblenz-lebenslage-haft/-/id=1682/nid=1682/did=11675898/mw7yto/


http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Koblenzer-Bluttat-Anwaelte-fordern-Freispruch-_arid,617853.html#articletop


Landgericht Koblenz
Pressemeldung Landgericht Koblenz

Strafverfahren wegen Doppelmordes in Koblenz



In dem Strafverfahren wegen Mordes in zwei Fällen gegen Henrike S. wurde der auf den 05.07.2013 bestimmte Hauptverhandlungstermin aufgrund der Erkrankung eines Schöffen aufgehoben. Als neuer Fortsetzungstermin wurde den Verfahrensbeteiligten der 23.07.2013, 9.00 Uhr vorgeschlagen. Sobald der neue Termin feststeht, werde ich hierüber durch eine Pressemitteilung informieren. Im nächsten Hauptverhandlungstermin soll – veranlasst durch die Ausführungen des Verteidigers in seinem Plädoyer – nochmals in die Beweisaufnahme eingetreten und eine Zeugin gehört werden; möglicherweisewerden anschließend die Plädoyers wiederholt und ein Urteil verkündet.

Pressevertreter benötigen für den Besuch der Hauptverhandlungstermine keine gesonderte Akkreditierung. Die bereits für das Strafverfahren erteilten Foto- und Drehgenehmigungen gelten auch für diesen Hauptverhandlungstermin. Medienvertreter, die noch eine entsprechende Genehmigung benötigen, werden gebeten, diese rechtzeitig zu beantragen


 

08.07.2013, 18:14 Uhr
 
Koblenzer Doppelmord-Prozess geht erst im August weiter
 
Koblenz - Der spektakuläre Koblenzer Doppelmordprozess gegen Henrike Schemmer geht frühestens in rund einem Monat zu Ende: Das Landgericht Koblenz hat den nächsten Termin auf den 5. August festgesetzt.
 
 
 
Es wird der 24. Prozesstag sein. Nach Informationen unserer Zeitung soll dann erneut eine Nachbarin (46) der Angeklagten aussagen – sie ist eine der wichtigsten Zeugen in dem Verfahren. Der Prozesstag soll um 9 Uhr in Saal 128 beginnen.
 
Henrike Schemmer aus Haren (Niedersachsen) soll im Juli 2011 mit ihrem BMW nach Koblenz gefahren und ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass die Angeklagte tötete, weil sie an das Erbe des Paares im Wert von 1,7 Millionen Euro wollte. Sie beantragte eine lebenslange Haftstrafe und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld.
 
Die Anwälte der Angeklagten forderten Freispruch. Sie gaben in ihrem Plädoyer zu bedenken, dass die Nachbarin ein auffallend großes Interesse am Prozessausgang habe und mehrfach als Zuhörerin im Gerichtssaal saß. Überdies ziehe sie im Internetforum Allmystery unter dem Pseudonym @paulaner über die Angeklagte her. Die Anwälte zitierten einen Forumseintrag vom 28. Juni: „Möchte auch anwesend sein, wenn man die ,Nachbarin' zerfleischt... ;-)"
 
Die Anwälte gehen offenbar davon aus, dass die Zeugin mit „Nachbarin" die Angeklagte meinte. Die aber beteuerte sofort nach dem Plädoyer auf dem Gerichtsflur, sie habe sich selbst gemeint. Ihr sei klar gewesen, dass die Anwälte sie in ihrem Schlussvortrag am 2. Juli niedermachen würden – und da wollte sie dabei sein.
 
Das Gericht will die Nachbarin infolge des Plädoyers der Anwälte noch einmal als Zeugin vernehmen. Die sagte bereits im Januar im Prozess aus – und belastete Henrike Schemmer. Sie schilderte, dass „Rike" ihre Schwiegermutter nicht ausstehen konnte. Dass ihr BMW am Tatabend weg war. Und dass die Angeklagte sie bat, ihr für die Tatnacht ein falsches Alibi zu geben. haw

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Koblenzer Bluttat: So tratschte die Nachbarin im Netz

Koblenz - Sie machte das Internetforum Allmystery zu ihrem Stammtisch – und veröffentlichte rund 500 Diskussionsbeiträge zum Koblenzer Doppelmordprozess.

So hat sich die Nachbarin von Henrike Schemmer in Diskussionsrunden des Internetforums Allmystery geäußert. Wir geben die Beiträge in der Originalorthografie wieder. Illustration: Svenja Wolf
 

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Sie behauptete, die Angeklagte Henrike Schemmer (47) war in der Tatnacht nicht zu Hause, sie mutmaßte über deren mögliche Tatmotive und bezeichnete das Herzstück von deren Aussage als Schmarrn. Sie vertrat damit eine Meinung, die auch andere vertreten. Nur: Die 46-Jährige ist nicht irgendjemand. Sie ist die Nachbarin von Henrike Schemmer und einer der wichtigsten Zeugen im Prozess. Durch ihre Internetaktivitäten verlässt sie ihre Position als neutrale Zeugin und stellt ihre Glaubwürdigkeit infrage.

Kommentare im Internetforum

Landgericht Koblenz, 23. Prozesstag. Johann Schwenn, Henrike Schemmers Staranwalt, ist kurz vor dem Ende seines Plädoyers. Er blickt von seinem Skript auf und fixiert die Nachbarin, die sich einen Platz in der ersten Reihe des Saals gesichert hat. Dann macht er öffentlich, was sie halbherzig geheim hielt. Dass sie bei Allmystery den Prozess kommentiert, dass sie sich Paulaner nennt und sogar als Diskussionsleiter auftritt. Schließlich zitiert er einen ihrer Internetbeiträge vom 28. Juni: „Möchte auch anwesend sein, wenn man die ,Nachbarin‘ zerfleischt... ;-)“

Schwenn geht offenbar davon aus, dass die 46-Jährige mit „Nachbarin“ die Angeklagte meinte. Doch wer den Beitrag bei Allmystery in seinen Gesprächsverlauf einordnet, muss zu dem Schluss kommen: Die Nachbarin meinte sich selbst. Sie wollte dabei sein, wenn Schwenn sie in seinem Schlussvortrag niedermacht.

Manche Prozessbeobachter vermuten, der Anwalt wusste seit Langem vom Treiben Paulaners und verzögerte den Prozess hier und da, damit sie Zeit für möglichst viele verfängliche Kommentare hatte. Nach seinem Plädoyer übergab er dem Gericht einen Stapel mit Ausdrucken ihrer Forumsbeiträge. Und: Die Richter haben inzwischen reagiert. Eigentlich wollten sie bereits am 5. Juli ihr Urteil verkünden, jetzt aber vernehmen sie die Nachbarin am 5. August erneut als Zeugin – wohl um sie zu ihren Internetaktivitäten zu befragen.

Die 46-Jährige bestätigte nach dem Plädoyer auf dem Gerichtsflur, dass sie sich bei Allmystery Paulaner nennt. Sie schrieb dort kurz später: „Hm, jetzt wissen selbst die letzten wer ich bin. Ich wurde als Forumbetreiberin öffentlich genannt :-)“

Laut Anklage ermordete Henrike Schemmer ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer, um an deren Millionenerbe zu gelangen. Sie fuhr demnach in der Nacht zum 8. Juli 2011 mit ihrem BMW von ihrem Wohnort Haren (Niedersachsen) 350 Kilometer nach Koblenz, drang mit einem Schlüssel ins Haus der Eheleute ein und erstach sie. Die Nachbarin sagte im Prozess, dass die Angeklagte ihre Schwiegermutter nicht ausstehen konnte. Dass ihr BMW am Tatabend weg war. Und dass die Angeklagte sie bat, ihr für die Tatnacht ein falsches Alibi zu geben.

Verteidiger stellt Glaubwürdigkeit der Nachbarin infrage

Staatsanwältin Andrea Maier forderte lebenslange Haft für die Angeklagte. Sie hält die Nachbarin für eine wichtige Zeugin, deren Aussage absolut glaubhaft ist. Ganz anders Verteidiger Schwenn. Er stellte die Nachbarin wegen ihrer Forumsbeiträge als unglaubwürdig dar. Sie ist einer seiner Lieblingsfeinde im Prozess. In seinem Plädoyer lästerte er über ihr pinkes Halstuch. Bei ihrer Zeugenaussage ließ er ihren Reisekoffer vom Gericht durchsuchen – auf Unterlagen, die sie zur Vorbereitung genutzt haben könnte.

Die Nachbarin und Henrike Schemmer waren früher gut befreundet. Sie lebten in Haren Tür an Tür, trafen sich zum Kaffee, besuchten Trödelmärkte und Schützenfeste. Doch am 21. Mai 2012 kam es zum Bruch. Die Nachbarin ließ sich von der Polizei verwanzen, traf sich mit Henrike Schemmer in einer Eisdiele – und sprach mit ihr über die Tatnacht. Das Gericht ließ im Prozess gut 70 Gespräche abspielen, die von der Polizei heimlich aufgezeichnet wurden – nur den Plausch in der Eisdiele nicht. Warum? Darüber schweigt das Gericht.

Dutzende debattieren im Internet über den Fall

Einen Tag nach dem Eisdielentreffen wurde die Angeklagte festgenommen. Gut einen Monat später schrieb die Nachbarin ihren ersten Beitrag bei Allmystery – einem der größten deutschen Internetforen. Dort debattierten Dutzende Menschen über die Koblenzer Bluttat. Sie nannten sich Willy, Wurstscheibe oder Armleuchter, verfassten gut 25 000 Beiträge. Die Nachbarin alias Paulaner gab bei ihren Beiträgen oft keinen konkreten Empfänger an. Als stünde für sie nicht das Kommunizieren im Vordergrund, sondern das Mitteilen. Ihre Beiträge und alle anderen sind für jeden einsehbar. Die Diskussionen wurden aber beendet.

Henrike Schemmer beteuerte bei der Polizei ihre Unschuld. Sie habe in der Tatnacht Suizid verüben wollen, sei mit ihrem BMW umhergefahren, dann nach Hause zurückgekehrt. Doch ihre Nachbarin schreibt: „Sie wollte sich NIEMALS umbringen!!! So ein Schmarrn!!!“

Die Angeklagte gab sich bei der Polizei genügsam, sie sei „kein geldgeiles Luder“, ihr Mann, ihre drei Töchter und sie hätten doch alles. Aber die Nachbarin behauptet im Internet, die Angeklagte heiratete ihren Mann wegen dessen vermögenden Eltern und befürchtete vor der Tat, dass diese ihn enterben: „Meiner Meinung nach, hat sie das ganze Leben danach ausgerichtet ,Reich‘ zu werden. Und so kurz davor sollte alles um sonst gewesen sein, Enterbung. Da ist sie einfach nur durchgedreht. (…) Das sind für mich ganz klare Tatmotive.“

Im Dezember 2012, kurz nach dem zweiten Prozesstag, lässt die Nachbarin wissen, dass sie mit einem Geständnis der Angeklagten rechnet und wie dieses aussehen könnte: „Das Ende sehe ich in etwa so: ‚Ich habe das alles nur für Euch getan, damit es Euch besser geht und wir einen gesellschaftlichen Status haben auf den die Mädels stolz sein können. (…) Ich bin nicht schuldig sondern einfach nur nachhaltig gerecht und selbstlos.‘“

Manchmal bemüht die Nachbarin auch die Unschuldsvermutung für die Angeklagte. „Wer hat den hier behauptet sie sei schuldig, NIEMAND“, schreibt sie im Januar und ergänzt: „hier ist nur festgestellt worden das sie bei ihrer Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt hat...“ Doch an anderer Stelle klingen ihre Beiträge wie Spott.

Etwa wenn sie das Buch „Mein letzter Tampon“ empfiehlt, um die Aussagen der Angeklagten einordnen zu können – schließlich sei diese ja in den Wechseljahren. Oder wenn sie im Mai, ein Jahr nach der Festnahme der Angeklagten, erst übers Wetter plaudert, dann in die Runde fragt: „Habt ihr heute schon ein Kerzchen angemacht?“

 

Die Nachbarin saß auch im Gerichtssaal, als die Staatsanwältin ihr Plädoyer vortrug. Und sie berichtete später sehr ausführlich darüber im Netz: „Da es keine Einwirkung auf das Verfahren mehr hat, kann ich das jetzt mit ruhigem Gewissen posten.“ Am 5. August wird sich zeigen, ob sie recht hatte.

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Koblenzer-Bluttat-So-tratschte-die-Nachbarin-im-Netz-_arid,1011883.html


 05.08.2013, 14:41 Uhr

 
 
 

Doppelmord: Lebenslange Haft für Schwiegertochter

Koblenz - Henrike Schemmer ist wegen Doppelmordes an ihren Schwiegereltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Henrike Schemmer im Gespräch mit ihren Anwälten Johann Schwenn und Julia von Dreden. Sie trug eine luftige Bluse, folgte dem Prozess aufmerksam ohne erkennbare Regung. Als sie einmal von ihrer Nachbarin und früheren Freundin direkt angesprochen wurde, schritt ihr Verteidiger ein. 
Sascha Ditscher
 

Die heute 47-Jährige hat daher auch nach 15 Jahren Haft bei guter Führung keine Chance auf eine frühzeitige Entlassung.

 Die Frau soll nach Angaben des Gerichts im Juli 2011 von Haren im Emsland rund 350 Kilometer nach Koblenz gefahren sein, dort habe sie ihren 75 Jahre alten Schwiegervater und dessen 68-jährige Frau in deren Haus erstochen. Dagegen beteuerte die Angeklagte vor der Urteilsverkündung ihre Unschuld: „Ich habe die Tat nicht begangen.“ Nach Verhandlungsende brach sie in Tränen aus.

Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Ob die Angeklagte in Revision geht, war zunächst offen.

„Letztlich war es nicht die Vielzahl von Indizien, sondern ein Zeuge, der uns glaubhaft von der Schuld der Angeklagten überzeugt hat“, sagte der Richter. Ein Motorradfahrer hatte das Auto, in dem die Frau nach Koblenz gefahren sein soll, über das Kennzeichen identifiziert. Richter Ralf Bock sagte, die Angeklagte und ihr Mann seien zwar finanziell von den Schwiegereltern unterstützt worden, das habe ihr aber nicht gereicht.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft lag das Geld- und Immobilienvermögen der Opfer bei rund 1,7 Millionen Euro, der Mann der Verurteilten war der Alleinerbe. Die Finanzlage der Familie der 47-Jährigen war dagegen angespannt gewesen.

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Doppelmord-Lebenslange-Haft-fuer-Schwiegertochter-_arid,1019719.html


 

 
 
 

Doppelmord-Urteil: Schemmer-Anwalt legt Revision ein

Koblenz - Muss der Prozess neu aufgerollt werden? Der Anwalt Henrike Schemmers, die wegen Mordes an ihren Schwiegereltern zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat Revision eingelegt.

Schemmer-Prozess: Der letzte Prozesstag
 

Eindrücke vom Verhandlungsbeginn am letzten Prozesstag. ... mehr

 

Das hat das Landgericht Koblenz unserer Zeitung bestätigt. Schemmers Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn hat demnach Revision gegen das Urteil eingelegt. Über die muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Die Koblenzer Strafkammer hält es für erwiesen, dass die 47-Jährige aus Habgier ihre Schwiegereltern Waltraud (68) und Heinrich (75) Schemmer in der Nacht vom 7./8.Juli 2011 mit 20 Messerstichen getötet hat. Auch die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Als Motiv galt das erwartete Erbe, das auf 1,7 Millionen Euro geschätzt wurde. Der Anwalt muss die Revision vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Urteils begründen.

Henrike Schemmer bleibt bis zum Ausgang dieses Verfahrens in der Koblenzer Untersuchungshaft. Das gilt als üblich, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass der spektakuläre Indizienprozess hier erneut aufgerollt werden muss. us

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Doppelmord-Urteil-Schemmer-Anwalt-legt-Revision-ein-_arid,1021220.html


Letzte Akualisierung: 09.08.2013 09:05:11

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